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betrieb auf dieſe zwei Fakultäten beſchränkte,„Akademie in Münſter“. 1875 wurde dort eine Profeſſur der National⸗ ökonomie geſchaffen und gleichzeitig die Akademie den deutſchen Univerſitäten gleichgeſtellt. 1902 trat zu den beiden Fakultäten die Rechts⸗ und Staatswiſſenſchaftliche hinzu, und gleichzeitig erhielt dieſe Hochſchule, obgleich ihr die mediziniſche Fakultät noch vorenthalten iſt, den Namen„Univerſität“. Münſter iſt alſo die einzige preußiſche Univerſität, wo die Nationalökonomie mit den juriſtiſchen Fächern vereinigt iſt, wo man einen ſtaats— wiſſenſchaftlichen Doktorgrad erwerben kann und die einzige reichsdeutſche Univerſität, wo im Seminar die Nationalökono— mie mit Staats-⸗, Verwaltungs-, Völker⸗ und Kirchenrecht ver⸗ einigt iſt.
Wie ungleichmäßig dieſe Verhältniſſe geordnet ſind, kann man am beſten aus der Tatſache erſehn, daß jede der drei bayriſchen Univerſitäten andere Einrichtungen hat. München hat eine Staatswiſſenſchaftliche Fakultät, Würzburg eine Rechts⸗ und Staatswiſſenſchaftliche, und in Erlangen befindet ſich der nationalökonomiſche Lehrſtuhl in der philoſophiſchen Fakultät. Ähnlich iſt es im Großherzogtum Baden. In Freiburg be⸗ findet ſich das Fach der Volkswirtſchaftslehre in der Rechts— und Staatswiſſenſchaftlichen Fakultät, dagegen in Heidelberg in der philoſophiſchen Fakultät.
Dieſe verſchiedenartigen Zuſtände erſchweren es ungemein, daß man im Anſchluß an das vollendete juriſtiſche Studium Nationalökonomie zum Hauptfache wählt und auf Grund einer nationalökonomiſchen Diſſertation den Doktorgrad erwirbt. Solange die Nationalökonomie in 15 von 21 deutſchen Uni— verſitäten in der philoſophiſchen Fakultät untergebracht iſt und für den nationalökonomiſchen Doktor deswegen die Promotions⸗ ordnung dieſer Fakultät maßgebend iſt, empfiehlt es ſich, an den übrigen 6 Univerſitäten, München, Tübingen, Straßburg, Frei⸗ burg, Würzburg oder Münſter zu promovieren, es ſei denn, daß der betreffende Kandidat ſich ſtatt mit Rechtswiſſenſchaften vor⸗ wiegend mit Geſchichte, Geographie, Philoſophie oder anderen


