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ſich allein, daß für die Juriſten die Finanzwiſſenſchaft als Prüfungsgegenſtand ausgeſchaltet blieb. Wahrſcheinlich wird das demnächſt anders werden. Die von der Gießener juriſtiſchen Fakultät herausgegebenen„Ratſchläge für die Studierenden der Rechtswiſſenſchaft“ begnügen ſich damit, zu ſagen:„Die Erlangung von Kenntniſſen in der Finanzwiſſenſchaft iſt er— wünſcht“. Solange aber keine Kontrolle beſteht, ob ſolche Kennt⸗
niſſe wirklich erworben ſind— und das iſt nur in einer Prüfung möglich— wird dieſer„Wunſch“ ein„frommer“ bleiben.
Die heſſiſchen Juriſten brauchen alſo zur Zeit nur theo⸗ retiſche und praktiſche Nationalökonomie zu hören, dazu kommen noch die bungen im Staatswi ſſenſchaftlich⸗Statiſtiſchen S Seminar, die in jedem Semeſter abgehalten werden. Über die Einrich⸗ tung dieſes Seminars, das erſt ſeit vier Jahren beſteht, ſoll ein beſonderer Abſchnitt dieſer Schrift(Kapitel VII) orientieren.
Ebenſo wird in einem beſonderen Kapitel(VI) ausführ⸗ licher über das Verhältnis der nationalökonomiſchen Vor⸗ leſungen zueinander und über ihr Programm zu ſprechen ſein. An dieſer Stelle ſei nur erwähnt, daß zwiſchen der juriſtiſchen Fakultät und mir eine Vereinbarung beſteht, wonach Kolli— ſionen zwiſchen den juriſtiſchen und nationalökonomiſchen Vor⸗ leſungen, die irgendwie den Studiengang ſtören könnten, ausgeſchloſſen ſind. Dasſelbe gilt natürlich für meine Vor⸗ leſungen und diejenigen meines hieſigen Spezialkollegen. Gar keine Kolliſionen ſind möglich bei den Üübungen. Für die übungen im Staatswiſſ enſchaftlich-Statiſtiſchen Seminarbleibt ſtets ein Nachmittag reſerviert. Vom kommenden Winter⸗ ſemeſter an wird auch dafür Sorge getragen, daß beſondere finanzwiſſenſchaftliche Üübungen abgehalten werden. Die Finanz⸗ wiſſenſchaft ſelbſt wird nur in der Form der„Grundzüge“— den Bedürfniſſen der Gießener Univerſität entſprechend— ge⸗ leſen, alſo dreiſtündig, eventuell ſogar nur zweiſtündig. Er⸗ gänzend treten hier beſondere Spezialübungen ein. Gelegentlich werden auch einſtündige Vorleſungen wie über die„Geſchichte


