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Die Nationalökonomie als Unterricht- und Prüfungsgegenstand : Hinweise und Ratschläge / von Dr. jur. et phil. M. Biermer, ordentlichem Professor der Staatswissenschaften und Direktor des Staatswissenschaftlich-Statistischen Seminars
Entstehung
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württembergiſche Prüfungsordnung. Sie ſtammt aus dem Jahre 1903. Auch dort iſt die Nationalökonomie obligatoriſcher Prüfungsgegenſtand, während die Finanzwiſſenſchaft nicht zu den Prüfungsfächern gehört. Württemberg hat nämlich, wie bis vor zwei Jahren auch Heſſen, neben den Juriſten auch Kameraliſten, und bei letzteren iſt natürlich die Finanzwiſſen⸗ ſchaft das ausgeſprochene Hauptfach. Indeſſen auch die württembergiſchen Juſtizreferendare werden im Steuer⸗ und Rechnungsweſen ausgebildet, und eine ſehr zweckmäßige Ein richtung beſteht darin, daß ſie auf Wunſch an ein ſtaatswiſſen ſchaftliches Seminar einer Univerſität beurlaubt werden, und dieſe Zeit ihnen auf die Vorbereitungszeit angerechnet wird. In Elſaß⸗Lothringen wird Nationalökonomie und Finanz⸗ wiſſenſchaft mündlich wie ſchriftlich geprüft.

Die heſſiſche Prüfungsordnung trägt das Datum vom 21. Februar 1899. Im 8§87 ſind die Prüfungsfächer für beide Teile der Prüfung aufgeführt, und darunter befindet ſich an letzter Stelle dietheoretiſche und praktiſche Nationalökonomie, ſowie die Wirtſchaftspolizei. Der AusdruckWirtſchafts⸗ polizei iſt gänzlich veraltet und eine Reminiszenz an längſt vergangene Zeiten. An keiner deutſchen Hochſchule wird mehr eine Vorleſung überWirtſchaftspolizei gehalten. Niemand gebraucht den Ausdruck mehr, und es wäre höchſte Zeit, daß er auch aus der heſſiſchen Prüfungsordnung endlich verſchwände. Was man früher unter Wirtſchaftspolizei verſtand, iſt durchaus gleichbedeutendmit derpraktiſchen Nationalökonomie, auch ſpezielle Nationalökonomie oder Volkswirtſchaftspolitik genannt. Die Zuſammenſtellungpraktiſche Nationalökonomie ſowie Wirt⸗ ſchaftspolizei iſt alſo eine irreführende Wortverſchwendung.

Beim Erlaß der heſſiſchen juriſtiſchen Prüfungsordnung war neben dem juriſtiſchen Studium noch das kameraliſtiſche im Gange. Zeitweilig ſtudierten in Gießen ſogar über 60 Studierende des Finanzfaches. Dieſes Studium iſt inzwiſchen, ohne daß ein Erſatz geſchaffen worden iſt, ſang- und klanglos eingeſchlafen. Aus dieſer Trennung von Juriſten und Kameraliſten erklärt