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auch für andre Kategorien des Staatsbeamtentums, namentlich der Forſtverwaltung, den ſtaatswiſſenſchaftlichen Unterricht als unentbehrlich zu beleben und zu moderniſieren geſucht. Man muß dankbar anerkennen, daß die neuen heſſiſchen Prüfungsordnungen auf dieſem Gebiete beſonders zielbewußt und unbefangen vor⸗ angegangen ſind. Sollen aber dieſe fürſorglichen Abſichten der Staatsregierung, wie ſie in ihren Verordnungen wiederholt niedergelegt ſind, den gewünſchten Erfolg haben, ſo iſt der Studienplan beſſer als bisher zu befolgen. Eine genügende Aufklärung über denſelben kann aber nur dann gegeben werden, wenn jeder Studierende über die Einteilung und Reihenfolge der nationalökonomiſchen Vorleſungen und Übungen ebenſo um⸗ faſſend und nachdrücklich belehrt wird, wie dies bei den juriſtiſchen und forſtwiſſenſchaftlichen Disziplinen längſt üblich iſt.
Ich habe deswegen in den folgenden Abſchnitten nicht nur die Beſtimmungen der Prüfungsordnungen kommentiert, ſondern auch einige Vorſchläge gemacht, wie man das ſtaats⸗ wiſſenſchaftliche Studium am beſten betreiben kann. Selbſt⸗ verſtändlich haben dieſe Ratſchläge keine unbedingte Gültigkeit. Man kann namentlich die Vorleſungen unter Umſtänden auch in einer andern Reihenfolge hören, denn im Gegenſatz zu den meiſten juriſtiſchen Disziplinen ſind die Hauptvorleſungen der Nationalökonomie ſo abgeſchloſſene und ſelbſtändige Ganze, daß die eine Vorleſung nicht unbedingt den vorherigen Beſuch der anderen vorausſetzt. Es kommt m. E. überhaupt viel weniger darauf an, daß ein beſtimmter Turnus eingehalten wird, als darauf, daß man den nationalökonomiſchen Lernſtoff beſſer auf die ganze Studienzeit verteilt, und daß der Studierende weiß, einerſeits wie die Vorleſungen innerlich zuſammenhängen und ſich ergänzen, und andrerſeits welche große Bedeutung den Übungen und Konverſatorien zukommt, wie ſehr gerade ſie dazu berufen ſind, den Inhalt der Vorleſungen lebendiger zu geſtalten, ihr Verſtändnis zu erleichtern und zu vertiefen.


