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pdruckt im Oktober 1909.) 3 4 1 Universitaets-
4 Bidliothek . GIESSEN.
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der proviſoriſchen Inſtruktion
lüſtur der Univerſität Gießen mit Erläuterungen.
Für die Dozenten.
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hlt durch Vermittelung der Mitteldeutſchen zen. Die Mitteilung, wie groß die betreffende ch um Kolleghonorar, Promotionsgebühren blungen handelt, geht den Dozenten von der t zu.
Die Quäſtur hat bei der Bank ein Konto, auf das Belder eingezahlt werden. Sie weiſt bei Auszahlungen jedem einzelnen Dozenten zu überliefern hat, und eu Dozenten. Diejenigen Dozenten, welche hinſichtlich ſeiteren Wünſche äußern, erhalten die betreffenden kthaus gegen Quittung zugeſtellt. Doch ſteht es den ling von der Bank in anderer Weiſe regeln zu laſſen. in Frage: 1) Der betreffende Dozent hat ein Konto reditbank. Dann wird das Geld auf ſein Konto zent hat bei einem anderen Bankhaus ein Konto. beld von der Mitteldeutſchen Kreditbank überwieſen. eine Anweiſung an den Quäſtor, der das Weitere g muß ſchriftlich erfolgen.
ngegangenen Kolleghonorars ſind vom Quäſtor im der November an die Dozenten auszuzahlen. Auf nachrichtigung der Quäſtur darf der Quäſtor den ſangenen Honorars auch früher abgeben.
rs wird ausgezahlt, ſobald vom Rektor die Streichung t belegt haben, verfügt iſt.
II.
ſſten werden hinſichtlich der Zahlung an die btionskollegien— vorbehaltlich abweichender ns— am 10. März, 10. Auguſt, 30. Sep⸗ abgeſchloſſen und die fälligen Gebühren aus⸗ Kandidaten, deren Beträge zur Auszahlung rſitäts⸗Sekretariat vorzulegen, das die Richtig⸗
Die Abrechnung iſt dem Dekan vorzulegen ifen.
Farbkarte 13


