(Gedruckt im Oktober 1909.) 5 Grossh 1 Universitaets- Bidliothek . GIESSPN.
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Auszug aus der proviſoriſchen Inſtruktion für die CQuäſtur der Aniverſität Gießen
mit Erläuterungen.
Für die Dozenten.
J.
Die Quäſtur zahlt durch Vermittelung der Mitteldeutſchen Kreditbank, Filiale Gießen. Die Mitteilung, wie groß die betreffende Summe iſt, ob es ſich um Kolleghonorar, Promotionsgebühren oder Stundungsauszahlungen handelt, geht den Dozenten von der Quäſtur durch die Poſt zu..
Crläuterung. Die Quäſtur hat bei der Bank ein Konto, auf das ſämtliche eingenommenen Gelder eingezahlt werden. Sie weiſt bei Auszahlungen die Bank an, wieviel ſie jedem einzelnen Dozenten zu überliefern hat, und benachrichtigt gleichzeitig den Dozenten. Diejenigen Dozenten, welche hinſichtlich der Auszahlung keine weiteren Wünſche äußern, erhalten die betreffenden Summen direkt vom Bankhaus gegen Quittung zugeſtellt. Doch ſteht es den Dozenten frei, die Auszahlung von der Bank in anderer Weiſe regeln zu laſſen. Hier kommen zwei Fälle in Frage: 1) Der betreffende Dozent hat ein Konto bei der Mitteldeutſchen Kreditbank. Dann wird das Geld auf ſein Konto überſchrieben. 2) Der Dozent hat bei einem anderen Bankhaus ein Konto. Dann wird dieſem das Geld von der Mitteldeutſchen Kreditbank überwieſen. In beiden Fällen genügt eine Anweiſung an den Quäſtor, der das Weitere veranlaßt. Die Anweiſung muß ſchriftlich erfolgen.
Vier Fünftel des eingegangenen Kolleghonorars ſind vom Quäſtor im letzten Drittel des Mai oder November an die Dozenten auszuzahlen. Auf Wunſch und vorherige Benachrichtigung der Quäſtur darf der Quäſtor den gleichen Betrag des eingegangenen Honorars auch früher abgeben.
Der Reſt des Honorars wird ausgezahlt, ſobald vom Rektor die Streichung der Studierenden, die nicht belegt haben, verfügt iſt.
II.
Die Promotionsliſten werden hinſichtlich der Zahlung an die Mitglieder der Promotionskollegien— vorbehaltlich abweichender Anweiſungen des Dekans— am 10. März, 10. Auguſt, 30. Sep⸗ tember, 31. Dezember abgeſchloſſen und die fälligen Gebühren aus— gezahlt. Die Liſte der Kandidaten, deren Beträge zur Auszahlung gelangen, iſt dem Univerſitäts⸗Sekretariat vorzulegen, das die Richtig⸗ keit zu beſcheinigen hat. Die Abrechnung iſt dem Dekan vorzulegen und von dieſem zu prüfen.


