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Satzungen der Krankenkasse für die Studierenden der Universität Gießen / entworfen von der Kommission für die Neuregelung der Krankenkasse am 24. Juli 1912
Entstehung
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Satzungen der Univerſität Gießen. eil: Satzungen für die Studierenden. Nr. 5.

(Gedruckt im Juli 1912.)

er Krankenkaſſe für Studierende ſer Alniverſität Gießen.

dCommiſſion für die Neuregelung der Krankenkaſſe am 24. Juli 1912.

§ 1. iſt, erkrankten Studierenden der Landesuniver⸗

dlung und Pflege zuteil werden zu laſſen.

§ 2.

aſſe iſt jeder Studierende der Univerſität Gießen. peginnt mit der Zahlung des erſten Semeſterbei⸗ mit dem akademiſchen Bürgerrecht.

Zwecke einer an der Landes⸗Univerſität abzu⸗ matrikulieren läßt, hat bei Entgegennahme des einen Semeſterbeitrag zu zahlen und bleibt da⸗ Krankenkaſſe bis zum Abſchluß der Prüfung. noch im ſelben Semeſter abgeſchloſſen, ſo hat er etrag zurückzufordern.

eitrag beträgt 3 Mark. Der Vorſtand der Kran⸗ erabſetzen.

§ 4

8 4. t vor Ablauf der Immatrikulationsfriſt zu zahlen; die Ausweiskarte.

8 8 5. ubsgeſuch einreicht, muß dabei nachweiſen, daß Krankenkaſſe für dasjenige Semeſter gezahlt hat, ub fällt.

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