8 2. Ordnung für die Benutzung
§ 5.
Für jedes einzelne zur Benutzung gewünſchte Werk(abgeſehen von der im Leſeſaal aufgeſtellten Handbibliothek) iſt ein beſonderer Beſtellzettel in der Größe eines Oktavblattes einzureichen, der ent⸗ weder in einen der am Eingang des Bibliotheksgebäudes und im Kollegienhaus angebrachten Briefkaſten einzuwerfen oder durch die Poſt zu überſenden oder im Ausleihzimmer abzugeben iſt.
Der Briefkaſten im Kollegienhaus wird täglich um 6 Uhr abends, der Briefkaſten am Bibliotheksgebäude um 9 und um 10 Uhr vormittags geleert.
Der Beſtellzettel muß den möglichſt genauen Titel des ge⸗ wünſchten Werkes, ſowie Namen und Stand des Beſtellers enthalten.
§ 6.
Auf den Empfang eines für die Benutzung im Leſeſaal ge⸗ wünſchten Werkes in der Zeit vor 11 Uhr kann nur dann mit Sicherheit gerechnet werden, wenn der Beſtellzettel(vergl.§ 5) am gleichen Tage um 9 Uhr in dem Briefkaſten am Bibliotheksgebäude oder am vorhergehenden Tage um 6 Uhr abends in dem Brief⸗ kaſten im Kollegienhaus ſich vorfindet oder ſogleich nach 9 Uhr im Ausleihzimmer abgegeben wird. Während der Geſchäftsſtunden abgegebene Beſtellzettel können nur, ſoweit es die übrigen Geſchäfte geſtatten, Berückſichtigung finden.
Wer ein Werk auf länger als auf einen Tag im Leſeſaal zu benutzen wünſcht, hat dasſelbe jedesmal, mit einem ſeinen Namen tragenden Zettel verſehen, auf den hierfür beſtimmten Platz zurück⸗ zulegen.
Bleibt ein ſolches Werk acht Tage lang unbenutzt, ſo wird es an ſeinen Platz zurückgebracht. Auf länger als vier Wochen kann ein im Leſeſaal benutztes Buch im Falle einer von anderer Seite einlaufenden Beſtellung nicht feſtgelegt werden.
S 7.
Die Vergünſtigung, Bücher zum Gebrauch außerhalb der Bib⸗ liothek zu entleihen, ſteht außer den Angehörigen der Univerſität allen Denjenigen zu, welche in Gießen oder deſſen Umgegend wohnen, durch ihre Stellung oder durch einen Bürgſchaftsſchein für die ord⸗ nungsmäßige Zurückgabe Gewähr bieten und von der Direktion die Erlaubnis zur Entleihung von Büchern eingeholt haben.
§ 8.
Studierende haben bei der Entleihung von Büchern die Aus⸗
weiskarte vorzuzeigen.


