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Vorschriften über die Prüfung der Tierärzte : nach den Bekanntmachungen des Reichskanzlers vom 13. Juli 1889, 26. Juli 1902 und 14. Dezember 1905
Entstehung
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ſbber die Prüfung der Cierärzte.

hungen des Reichskanzlers vom 13. Juli 1889, i 1902 und 14. Dezember 1905.

ürden, welche Approbationen erteilen.

pprobation als Tierarzt für das Reichsgebiet§ den derjenigen Bundesſtaaten befugt, welche tliche Lehranſtalten haben, mithin zur Zeit erien von Preußen, Bayern, Königreich nd Heſſen.

oird nach dem beigefügten Formular aus

n über den Nachweis der Zefähigung.

s Tierarzt darf nur denjenigen Kandidaten§ tierärztliche Prüfung vollſtändig beſtanden

ht in der naturwiſſenſchaftlichen Prüfung r tierärztlichen Fachprüfung(§§ 12 bis 23).

Prüfung hat bei einer deutſchen tierärzt⸗

lgen.

tde beſteht aus dem Direktor und dem

alt unter Hinzutritt derjenigen Perſonen,

en Zentralbehörde etwa noch beigeordnet

ng der Kommiſſionen für die Prüfung in ichern geſchieht nach Maßgabe der Anord⸗ Zentralbehörde.

ter geſamten Prüfungsverhandlungen liegt ob.

Naturwiſſenſchaftliche Prüfung.

rgungen der Zulaſſung. naturwiſſenſchaftlichen Prüfung iſt bedingt§ der Kandidat

bziſſenſchaftliche Vorbildung beſitzt. Dieſer zurch das Reifezeugnis eines Gymnaſiums, der einer Oberrealſchule oder einer durch örde als gleichſtehend anerkannten höheren

Farbkarte 13