Druckschrift 
Prüfungsordnung für die Abhaltung einer Prüfung für Tierzuchtinspektoren an der Großherzoglichen Landesuniversität : vom 26. April 1905 / [Großherzogliches Ministerium des Innern, gez. Rothe, gez. Dr. Stammler]
Entstehung
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Farbkarte 13

Prüfnngsordnung

ner Prüfung für Cierzuchtinſpektoren an der herzoglichen Landesuniverſität vom 26. April 1905.

Ermächtigung Sr. Königlichen Hoheit des für die Abhaltung einer Prüfung für Tier⸗ r Großh. Landesuniverſität die nachſtehenden erlaſſen. S 1. ir Tierzuchtinſpektoren können Bewerber zu⸗ tweder die landwirtſchaftliche Staatsprüfung, oder die tierärztliche Fachprüfung an der r an einer anderen deutſchen Univerſität oder oder an einer außerdeutſchen, von dem Groß⸗ um des Innern als gleichwertig anerkannten haben. Für Landwirte wird die Zulaſſung von einer genügenden praktiſchen Vorbildung gig gemacht; über das Vorhandenſein derſelben alle die Prüfungskommiſſion. § 2.

der Prüfungskommiſſion werden von dem ſterium des Innern ernannt; der Vorſitz wird irektor des Landwirtſchaftlichen Inſtituts der tragen.

§ 3. lediglich eine mündliche. Sie erſtreckt ſich auf: er Haustiere; der Haustiere; ilehre und Tier⸗Seuchengeſetzgebung; e bei Haustieren; pflege der Haustiere;