IX. Taubenheimer'ſches Legat.
Kapital: 2723 Mark.
Das Zinſenerträgnis iſt zu Prämien für Studierende be⸗ ſtimmt, welche in der reinen und angewandten Mathematik eine der Prämie würdige Arbeit einliefern.
Ueber die Erteilung von Prämien beſchließen die betreffenden Fachabteilungen.
Die Einlieferung der Preisaufgaben hat bis zum 1. Mai eines jeden Jahres zu erfolgen.
X. Külp-Stiftung.
KHapital: 1681 Mark.
Das Zinſenerträgnis iſt beſtimmt zur Prämiierung würdiger Studierender nach dem Ermeſſen des Lehrer⸗Kollegiums.
Ueber die Erteilung von Prämien beſchließen die betreffenden Fachabteilungen.
Die Einlieferung der Preisaufgaben hat bis zum I. Mai eines jeden Jahres zu erfolgen.
XI. Joh. Phil. Diehl-Stiftung.
Kapital: 1093 Mark.
Das Zinſenerträgnis iſt nur zur Prämiierung von Studierenden zu verwenden.
Ueber die Erteilung von Prämien beſchließen die betreffenden Fachabteilungen.
Die Einlieferung der Preisaufgaben hat bis zum 1. Mai eines jeden Jahres zu erfolgen.
XII. Kaiſer Wilhelm-Stiftung.
Kapital: 3213 Mark.
Die Entſcheidung über die Verwendung der Zinſen ſteht dem kleinen Senat zu. Die Zinſen der Stiftung ſollen zur Unter⸗ ſtützung von Studierenden und in beſonderen Fällen auch von Hoſpitanten der Techniſchen Hochſchule bei Teilnahme derſelben an wiſſenſchaftlichen Exkurſionen mit Dozenten verwendet werden. Anlage, Fleiß und Bedürftigkeit ſollen für die Entſcheidung maß⸗
gebend ſein.


