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VI. Studiengeld⸗Erlaſſe.
Die Techniſche Hochſchule iſt ermächtigt, je einem von fünf⸗ undzwanzig Studierenden das allgemeine Studiengeld zu erlaſſen, ſofern die Bewerber nach Vermögensverhältniſſen, Betragen und Leiſtungen dazu geeignet erſcheinen.
Zeit der Bewerbung und Verleihung: Anfang jeden Semeſters.
VII. Jubiläums-Stiftung früherer Studierender der
Techniſchen Hochſchule.
Kapital: 9189 Mark.
Das Zinſenerträgnis, welches ſtatutengemäß von den beiden Senaten vergeben wird, iſt beſtimmt, ſtrebſamen, talentvollen Studierenden, welche mit Erfolg und geſitteter Führung ihre ge⸗ ſamten Studien an der Techniſchen Hochſchule in Darmſtadt vollendet haben, durch Verleihung von Stipendien die Mittel zu gewähren, lehrreiche Werke und Ausführungen der Induſtrie und Kunſt älterer und neuerer Perioden und techniſche Etabliſſements zu ihrer weiteren beruflichen Ausbildung zu beſuchen und kennen zu lernen.
Zeit der Bewerbung und Verleihung: Anfang jeden Winterſemeſters.
Die Stipendiaten haben innerhalb einer vom Rektorat zu be⸗ ſtimmenden Friſt einen Keiſebericht einzureichen, welcher nach Vor⸗ lage im kleinen Senat der allgemeinen Bibliothek überwieſen wird.
VIII. Jubiläums-Stiftung der Stadt Darmſtadt.
Kapital: 11 409 Mark.
Das Zinſenerträgnis iſt zu gleichen Zwecken zu verwenden, wie dasjenige der„Jubiläums-Stiftung früherer Studierender“. Die Erträgniſſe beider Stiftungen können gleichzeitig an einen und denſelben Bewerber von den beiden Senaten vergeben werden.
Zeit der Bewerbung und Verleihung: Anfang jeden Winterſemeſters.
Die Stipendiaten haben innerhalb einer vom Rektorat zu beſtimmenden Friſt einen Reiſebericht einzureichen, welcher nach Vorlage im kleinen Senat der allgemeinen Bibliothek über⸗ wieſen wird.
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