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Die Hochschulstipendien im Großherzogtum Hessen : nach amtlichen Quellen / zusammengestellt von Wilhelm Erle, Großh. Sekretariats-Assistenten bei der Landes-Universität
Entstehung
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XIII. Dr. Momberger-Stiftung.

Kapital: 1144 Mark.

Die Entſcheidung über die Verwendung der Zinſen ſteht dem kleinen Senat zu; Anlage, Fleiß und Bedürftigkeit ſollen für die Entſcheidung maßgebend ſein. Das Zinſenerträgnis ſoll zur Unterſtützung von Studierenden bei Teilnahme an größeren wiſſenſchaftlichen Exkurſionen mit Dozenten verwendet werden.

XIV. Fuhr'ſche Stiftung.

Kapital: 21760 Mark.

Die Zinſen ſind zur Anſchaffung von phyſikaliſchen und mathematiſchen Inſtrumenten, Modellen, Büchern, Zeichnungen und zu ſonſtigen nützlichen Zwecken zu verwenden.

Die Verwendung der Zinſen unterliegt der Beſchlußfaſſung des kleinen Senats.

XV. Gerold-Schmidt⸗Stiftung. Kapital: 10110 Mark. Die Finſen ſind teils zur Belohnung talentvoller Studierender

der Techniſchen Hochſchule bei Teilnahme an größeren wiſſen⸗ ſchaftlichen Exkurſionen, teils zur Anſchaffung wiſſenſchaftlicher Inſtrumente zu verwenden. Bei Vergebung der Zinſen zur Be⸗ lohnung von Studierenden bei Teilnahme an Exkurſionen ſollen Anlage, Fleiß und Bedürftigkeit für die Entſcheidung maß⸗ gebend ſein.

Die Entſcheidung über die Verwendung der Zinſen ſteht dem kleinen Senat zu.

XVI. Peter Wilhelm Müller-Stiftung zu Frank-

furt a. M.

Aus dieſer Stiftung werden der Techniſchen Hochſchule periodiſch auf eine Reihe von Jahren Mittel zur Verfügung geſtellt, welche Privatdozenten und Studierenden zu wiſſenſchaft⸗ lichen Arbeiten, als Stipendien oder als Prämien überwieſen werden können. Nur Angehörige der Staaten und Provinzen Baden, Heſſen, Reichslande, Rheinland und Heſſen⸗Maſſau kommen in Betracht.