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Die Hochschulstipendien im Großherzogtum Hessen : nach amtlichen Quellen / zusammengestellt von Wilhelm Erle, Großh. Sekretariats-Assistenten bei der Landes-Universität
Entstehung
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Huszug aus den Beſtimmungen über die Dreisaufgaben an der Landes-Univerſität.

Allgemeine Beſtimmungen.

1. Von den Fakultäten werden alljährlich Preisaufgaben für das folgende Jahr geſtellt.

Die Fakultäten können zur Bearbeitung einzelner Aufgaben zwei Jahre feſtſetzen.

2. Für die akademiſchen Preiſe ſtellt die theologiſche, die juriſtiſche, die mediziniſche Fakultät je eine Aufgabe, die philo⸗ ſophiſche Fakultät drei bis fünf Aufgaben.

3. Die Preisaufgaben werden durch den Rektor bei der Feier des Jahresfeſtes der Univerſität am 1. Juli verkündigt.

4. Zur Bewerbung um Preiſe ſind nur diejenigen berechtigt, welche wenigſtens in dem auf die Ausſchreibung folgenden Winter⸗ ſemeſter der Univerſität Gießen als Studierende angehören.

5. Die Bewerbungsſchriften ſind vor dem 1. Mai des Jahres, für welches die Aufgaben geſtellt ſind, einzuſenden und an die betreffende Fakultät zu adreſſieren. Jede Bewerbungs⸗ ſchrift darf nur einen Verfaſſer haben. Die Arbeiten ſind in der Sprache abzufaſſen, in der die Aufgabe ausgedrückt iſt.

Der Arbeit iſt ein mit einem Kennwort verſehener ver⸗ ſchloſſener Umſchlag beizulegen, der Name und Aufenthaltsort des Verfaſſers enthält. Dasſelbe Kennwort iſt auf dem Titel der Arbeit anzubringen.

6. Ueber die Zuerkennung des Preiſes entſcheidet die Fakultät.

Es ſteht den Fakultäten frei, die Verfaſſer von Bewerbungs⸗ ſchriften, welche den preisgekrönten nach Form und Inhalt ſehr nahe kommen, durch öffentliche Belobung auszuzeichnen, zu welchem Zweck die Verfaſſer bei der Preisverkündigung(ſ. 7) aufgefordert werden, ſich zu nennen.

7. Der Rektor verkündigt die Urteile über die Bewerbungs⸗ ſchriften und die neuen Aufgaben bei der Feier des Jahresfeſtes der Univerſität. Nach Verleſung der betreffenden Urteile gibt der Rektor die Namen der Verfaſſer der preisgekrönten Schriften bekannt.

8. Die akademiſchen Preiſe betragen je 180 Mark.

Preis der Balſerſtiftung.

Die mediziniſche Fakultät ſtellt alljährlich außer der Auf

gabe für den akademiſchen Preis eine Aufgabe für die Balſer⸗

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