Druckschrift 
Die Hochschulstipendien im Großherzogtum Hessen : nach amtlichen Quellen / zusammengestellt von Wilhelm Erle, Großh. Sekretariats-Assistenten bei der Landes-Universität
Entstehung
Einzelbild herunterladen

ſtiftung. Dieſer beſteht in den ungefähr 500 Mark betragenden Jahreszinſen des Stiftungskapitals. Gießener Diezſtiftung.

1. Zum Gedächtnis an Friedrich Diez iſt von der Stadt Gießen eine Stiftung errichtet worden, welche den Sweck hat, wiſſenſchaftliche Arbeiten auf dem Gebiete der romaniſchen Philologie zu fördern.

2. Die Stiftung trägt den NamenDiezſtiftung und hat die Vergebung einesDiezpreiſes zur Grundlage. Derſelbe beträgt 300 Mark und ſoll alle drei Jahre einem Schüler der Univerſität Gießen für die Leiſtung einer des Preiſes für würdig erachteten Arbeit auf dem Gebiete der romaniſchen Philologie zu teil werden.

Kann in einem Jahr der Preis mangels geeigneter Be werbungen nicht vergeben werden, ſo bleibt der Preis noch für die nächſten zwei Jahre unter im übrigen gleichen Bedingungen zur Verfügung.

Die Bewerbung iſt vor dem 1. Mai des Jahres, in welchem der Preis vergeben werden ſoll, bei der philoſophiſchen Fakultät einzureichen. Im übrigen gelten die VorſchriftenAllgemeine Beſtimmungen Nr. 5 nicht für den Diezpreis.

3. Der Preis wird nach vorhergegangener Bewerbung bei der Landes⸗Univerſität vergeben. Hur Bewerbung zugelaſſen ſind alle diejenigen, welche ihre Studien auf dem Gebiete der roma- niſchen Philologie zu einem erheblichen Teile an der Landes⸗ Univerſität gemacht haben; die Bewerbung iſt an keine Mationalität gebunden; auch iſt nicht Erfordernis, daß die Bewerber ſich zur Zeit der Bewerbung noch auf der Univerſität befinden.

4. Ueber die Würdigkeit und die Erfüllung der vorſtehend geforderten Vorausſetzungen entſcheidet die philoſophiſche Fakultät auf Grund eines Berichts, welchen der Vertreter der romaniſchen Philologie, oder, wenn ein ſolcher nicht vorhanden iſt, eine vom Dekan zu ernennende Kommiſſſon erſtattet.

5. Auf Grund der Präſentation der philoſophiſchen Fakultät verleiht der Engere Senat den Preis. Die Auszahlung geſchieht durch die ſtädtiſche Verwaltung, ſobald ſeitens des Engeren Senats der Verfaſſer einer des Preiſes für würdig erachteten Arbeit ihr namhaft gemacht iſt.

6. Der Rektor verkündigt den Beſchluß bei der Feier des Jahresfeſtes der Univerſität. Bei derſelben Gelegenheit macht der Rektor jedesmal auf den nächſten Termin für die Verleihung des Diezpreiſes aufmerkſam.