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Die Verleihung geſchieht durch Großherzogliche Provinzial⸗ direktion Starkenburg.
Bedingungen des Benefiziums: Beſuch eines Gymnaſiums, einer Univerſität oder anderen Hochſchule.
102. Stiftung der Witwe Georg Friedrich Stöhr.
Betrag des Stipendiums ca. 340 Mark.
Die Verleihung erfolgt durch die Stadtverordnetenverſamm⸗ lung in Mainz.
Die Bewerbung hat anfangs September zu geſchehen.
Die Vergebung erfolgt auf die Dauer von 3 Jahren an einen unbemittelten Mainzer Bürgersſohn.
108. Fundation für arme Studierende.
Vier Stipendien von je 145 Mark.
Die Verleihung erfolgt durch Großherzogliches Miniſterium des Innern als oberſte Verwaltungsbehörde des Mainzer Stipendienfonds.
Die Zeit der Bewerbung wird öffentlich bekannt gemacht.
Bedingungen des Benefiziums ſind: Nachweis der Ver⸗ mögensverhältniſſe, Beſuch des Gymnaſiums zu Mainz bezw. der Univerſität Gießen.
109. Fundation Travelmann.
Zwei Stipendien von je 50 Mark.
Die Verleihung erfolgt durch Großherzogliches Miniſte⸗ rium des Innern als oberſte Verwaltungsbehörde des Mainzer Stipendienfonds.
Die Zeit der Bewerbung wird öffentlich bekannt gemacht.
Bedingungen des Beneſiziums: Geſtiftet für Verwandte des Stifters. Dauer: Sechs Jahre.
110. Weiße'ſche Stipendienſtiftung.
Betrag des Stipendiums ca. 600 Mark.
Die Verleihung geſchieht durch einen beſonderen Vorſtand; Vorſitzender desſelben iſt der jeweilige Bürgermeiſter von Worms.
Die Zeit der Verleihung iſt unbeſtimmt; wird von Fall zu Fall erledigt.
Bewerber müſſen Nachkommen der Familie Lautz(Familie Weiße iſt ausgeſtorben), evangeliſch ſein und eine Univerſität beſuchen.


