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Die Hochschulstipendien im Großherzogtum Hessen : nach amtlichen Quellen / zusammengestellt von Wilhelm Erle, Großh. Sekretariats-Assistenten bei der Landes-Universität
Entstehung
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Die Verleihung geſchieht durch den jeweiligen Bürgermeiſter von Worms.

Zeit der Bewerbung und Verleihung iſt unbeſtimmt; wird von Fall zu Fall erledigt.

Bewerber können nur ſein: heſſen chriſtlicher Konfeſſion; dieſelben müſſen gute Führungszeugniſſe aufweiſen. Das Stipendium wird nur Studierenden der Jurisprudenz, der Theologie oder der Medizin, oder Künſtlern, auch Handwerkern gewährt, welche Aus⸗ gezeichnetes zu leiſten verſprechen. Auch Schüler eines heſſiſchen Gymnaſiums, die die letzte Klaſſe beſuchen, ſind berechtigt.

62. Fundation Kauppers.

Zwei Stipendien zu je 2900 Mark.

Bezeichnung der verleihenden Behörde: Großherzogliches Miniſterium des Innern als oberſte Verwaltungsbehörde des Mainzer Stipendienfonds.

Die Zeit der Bewerbung wird öffentlich bekannt gemacht.

Bedingungen des Benefiziums: Für Verwandte des Stifters; bei deren Abgang ſollen Studierende aus Oeſtrich, aus Mittelheim oder anderen Orten des Rheingaues genommen werden.

Dauer der Verleihung: Ab infima durante studio.

63. Heinrich und Helene Keller-Stiftung. Siehe Techniſche Hochſchule Seite 44 Ord. Nr. II.

64. Dr. med. Otto Klunk'ſche Stipendienſtiftung⸗

Betrag des Stipendiums 257 Mark 14 Pfennig.

Die Verleihung geſchieht durch die Stadt Darmſtadt(Stadt⸗ verordnetenverſammlung).

Zeit der Bewerbung: 6. Oktober jeden Jahres.

Das Stipendium ſoll an Angehörige der Stadt Darmſtadt (beim Mangel ſolcher auch an ſonſtige Angehörige der Provinz Starkenburg) behufs Studiums der Medizin auf einer deutſchen Hochſchule vergeben werden, jedoch an einen Stipendiaten höchſtens dreimal.

65. Stiftung der Eheleute Ignaz u. Franziska Krämer. Kapital 15 000 Mark. Ueber die Vergebung der Stiftungserträgniſſe(Stipendien) entſcheidet die Stadtverordnetenverſammlung in Mainz nach An