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Die Hochschulstipendien im Großherzogtum Hessen : nach amtlichen Quellen / zusammengestellt von Wilhelm Erle, Großh. Sekretariats-Assistenten bei der Landes-Universität
Entstehung
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55. Jubiläums-Stipendien-Stiftung zu Ehren der 25jährigen Regierung des höchſtſeligen Großherzogs Ludwig III.

Betrag des Stipendiums 400 Mark.

Se. Königliche Hoheit der Großherzog verleiht das Stipen⸗ dium auf Vorſchlag des Kuratoriums der Stiftung, beſtehend aus den Bürgermeiſtern der 3 Provinzialhauptſtädte Darmſtadt, Mainz und Gießen.

Zeit der Bewerbung: Frühjahr(Oeffentliche Bekannt⸗ machung).

Aus den Zinſen der Stiftung ſollen drei junge Leute und zwar aus jeder der 3 Provinzen einer, eine gleichmäßige Bei⸗ hülfe zu den Koſten ihrer Ausbildung auf einer höheren Bildungsanſtalt erhalten. Das Stipendium kann auf drei Jahre ausgedehnt werden, es können jedoch nur Angehörige ſolcher Gemeinden berückſichtigt werden, welche Beiträge zu dieſer Stiftung geleiſtet haben.

56. Jubiläumsſtiftung der Stadt Darmſtadt. Siehe Techniſche Hochſchule Seite 46 Ord.⸗Nr. VIII.

57. Jubiläumsſtiftung früherer Studierender der

Techniſchen Hochſchule. Siehe Techniſche Hochſchule Seite 46 Ord.⸗Nr. VII.

58. Aelteres Jubiläumsſtipendium.

Ein Stipendium zu ca. 85 Mark jährlich.

Bedingungen des Benefiziums ſiehe Dilthey⸗Stipendium (Ar. 25).

59. Jüngeres Jubiläumsſtipendium.

Ein Stipendium zu ca. 150 Mark jährlich.

Bedingungen des Benefiziums ſiehe Dilthey⸗Stipendium (Nr. 25). 60. Kaiſer Wilhelm-Stiftung.

Siehe Techniſche Hochſchule Seite 47 Ord.⸗Nr. XII.

61. Kannv'ſche Stiftung. Betrag des Stipendiums ca. 680 Mark.