Die Verleihung geſchieht durch Großherzogliches Kreisamt Friedberg nach Anhörung des Ortsvorſtandes von Reichelsheim i. W.
Das Stipendium wird auf die Dauer des Studiums des jeweiligen Bewerbers vergeben.
Das Stipendium ſoll verliehen werden an Verwandte des Stifters, eventuell auch an andere zu Reichelsheim wohnende tüchtige junge Männer, wenn und ſolange ſie ſtudieren.
39. Gießener Stipendium. Siehe Landes-Univerſität Seite 30 Ord.⸗Nr. IIc.
40. von Glöckner'ſches Familienſtipendium. Siehe Landes-Univerſität Seite 38 Ord.⸗Nr. 94.
41. Grau'ſcher Stipendienfonds.
Das Stipendium beträgt 114 Mark jährlich.
Die Verleihung geſchieht zur Zeit durch Dr. med. Reuß in Seligenſtadt; Ende April jeden Jahres.
Die Vergebung des Stipendiums iſt von der Familien⸗ angehörigkeit und dem Beſuch der Hochſchule abhängig.
42. Groß-Gerauer Stipendium. Siehe Landes-Univerſität Seite 30 Ord.⸗Nr. 12.
43. Groß-Lindener Stipendium. Siehe Landes-Univerſität Seite 30 Ord.⸗Nr. 15.
44. Grünberger Stipendium. Siehe Landes-Univerſität Seite 32 Ord.Nr. I4.
45. Richard Günther'ſche Stiftung.*₰
Zwei Stipendien von je 250 Mark.
Die Verleihung geſchieht durch die Stadt Darmiſtadt(Stadt⸗ verordnetenverſamnilung auf Vorſchlag der Schulkommiſſſion).
Zeit der Bewerbung und Verleihung: Frühjahr und herbſt (öffentliche Bekanntmachung).


