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Die Hochschulstipendien im Großherzogtum Hessen : nach amtlichen Quellen / zusammengestellt von Wilhelm Erle, Großh. Sekretariats-Assistenten bei der Landes-Universität
Entstehung
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34. Fuhr'ſche Stiftung. Siehe Techniſche Hochſchule Seite 48 Ord.⸗Nr. XIV.

35. Fundation Gall.

Vier Stipendien:

. Philippspfründe 180 Mark. . Arnoldpfründe 140 Mark. . Eliſabethpfründe 100 Mark.

4. Reginapfründe 80 Mark.

Die Verleihung geſchieht durch Großherzogliches Miniſterium des Innern als oberſte Verwaltungsbehörde des Mainzer Stipendienfonds..

Zeit der Bewerbung und Verleihung: Offentliche Bekannt⸗ machung und Präſentation.

Bewerber müſſen katholiſche Studierende der Jurisprudenz oder der Theologie ſein. Dauer der Verleihung: Durante studio.

36. Gambs'ſches Stipendium.

Das Stipendium beträgt zur Heit 120 Mark.

Die Verleihung geſchieht durch Großherzogliches Ober konſiſtorium.

Für die Bewerbung iſt keine beſtimmte Zeit vorgeſchrieben. Die Dauer der Verleihung iſt verſchieden.

Das Teſtament beſtimmt, daß die Zinſen anarme Studioſi, welche ſich der Gottesgelehrtheit widmen und vom Fürſtlichen Wonſiſtorium für würdig erkannt werden, ausbezahlt werden ſollen.

37. von Gatzert'ſches Stipendium.

Das Stipendium beträgt ca. 250 Mark jährlich.

Die Verleihung geſchieht durch Großherzogliches Ober⸗ konſiſtorium auf Präſentation des Seniors der berechtigten Familien.

Bedingungen des Benefiziums: Das Stipendium iſt an würdig befundene, zu Gießen ſtudierende Subjekte jedesmal auf 3 Jahre zu vergeben. Zunächſt und vorzugsweiſe ſind berechtigt die Abkömmlinge der Kinder der Schweſter der Stifterin, hernach auch die Nachkommen der Geſchwiſter der Eltern der Stifterin. Der jedesmalige älteſte des Streckeriſchen und des Dietziſchen Mamens zu Darmſtadt hat die Präſentation.

38. Gerſt'ſches Familienſtipendium. Sin Stipendium von 153 Mark 70 Pfennig jährlich.