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Die Hochschulstipendien im Großherzogtum Hessen : nach amtlichen Quellen / zusammengestellt von Wilhelm Erle, Großh. Sekretariats-Assistenten bei der Landes-Universität
Entstehung
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einſchließlich der iurium Stolae 600 fl. überſteigt. Das Stipen⸗ dium iſt an den Aufenthalt auf der Univerſität Gießen gebunden.

Für das andere Stipendium müſſen die Bewerber Seiten⸗ verwandte des Stifters ſein, die ſich ſittlich und fleißig betragen. Das Stipendium iſt nicht an den Aufenthalt in Gießen gebunden.

20. Butzbacher Stipendium. Siehe Landes-Univerſität Seite 30 Ord.⸗Nr. 7.

21. Darmſtädter Stipendium. Siehe Landes-Univerſität Seite 30 Ord.⸗Nr. 8.

22. Dauernheimer Stipendium. Siehe Landes-Univerſität Seite 30 Ord.⸗Nr. 9.

25. Joh. Phil. Diehl⸗Stiftung. Siehe Techniſche Hochſchule Seite 47 Ord.⸗Nr. XI.

24. Gießener Diezſtiftung. Siehe Landes-Univerſität Seite 43.

25. Dilthevy-Stipendium.

Ein Stipendium zu 65 Mark jährlich.

Das Stipendium wird durch die Lehrerkonferenz des Ludwig⸗ Georgs⸗Gymnaſiums zu Darmſtadt einmal jährlich zu Oſtern oder auch im hHerbſt verliehen.

Das Stipendium wird auf ein Jahr an Studierende verliehen, die an dem Ludwig⸗Georgs⸗Gymnaſium die Reifeprüfung be⸗ ſtanden haben. Die Verleihung auf ein zweites Jahr iſt ſtatthaft.

26. Dörr'ſche Stiftung.

Ein Stipendium zu 171 Mark 42 Pfennig jährlich.

Bezeichnung der verleihenden Behörde: Es beſteht ein beſonderer Stiftungsvorſtand, Vorſitzender desſelben iſt der jeweilige Bürgermeiſter von Worms.

Die Zeit der Verleihung iſt unbeſtimmt; wird von Fall zu Fall erledigt.

Bewerber müſſen Söhne von in Wormſer Fabriken be⸗ ſchäftigten Arbeitern ſein und ſich in einer Schule ausbilden wollen.