— 2—
16. Simon Blad'ſche Stiftung.
Die Zahl der alljährlich zur Verteilung kommenden Stipendien richtet ſich nach der höhe der zur Verfügung ſtehen⸗ den Zinſen.
Die Stadtverordnetenverſammlung zu Mainz verleiht das Stipendium.
Bewerbungen ſind im Monat März jeden Jahres nach vorausgegangener öffentlicher Ausſchreibung bei dem Sekretariat Großherzoglicher Bürgermeiſterei Mainz einzureichen.
Bedingungen des Benefiziums: Aus dem einen Drittel des ca. 250,000 Mark betragenden Vermächtniſſes ſollen ſolche Perſonen unterſtützt werden, die wiſſenſchaftlichen oder techniſchen Studien obliegen und deren Befähigung zur Hoffnung auf hervor⸗ ragende Leiſtungen berechtigt. Jedes Stipendium beträgt mindeſtens 300 Mark und höchſtens 500 Mark. Die Vergebung erfolgt auf höchſtens drei Jahre an Perſonen aus Mainz oder Kaſtel.
17. Fundation Bleyv.
Ein Stipendium zu 170 Mark.
Großherzogliches Miniſterium des Innern als oberſte Ver⸗ waltungsbehörde des Mainzer Stipendienfonds vergibt das Sti⸗ pendium.
Die Zeit der Vergebung wird öffentlich bekannt gegeben.
Bedingungen des Benefiziums: Das Stipendium iſt armen Studierenden vorzüglich aus dem Eichsfelde zugedacht. Dauer der Verleihung: Durante studio.
18. Blöcher'ſches Stipendium. Siehe Landes-Univerſität Seite 30 Ord.⸗Nr. 6.
19. Borki'ſche Stiftung.
Zwei Stipendien von je 208 Mark 57 Pfennig jährlich.
Die Verleihung der Stipendien erfolgt durch Großherzogliche Provinzialdirektion Oberheſſen.
Das Stipendium kann auf drei Jahre verliehen werden ohne Fixierung des Anfangs⸗ und Endtermins.
Für das eine Stipendium müſſen die Bewerber wohlgeſittete und fähige Predigerſöhne aus dem ehemaligen Oberfürſtentum Heſſen⸗Darmſtadt ſein, deren Eltern weder eigene Mittel noch eine Beſoldung zu genießen haben, die an Geld und Naturalien


