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in Gießen ſtudieren und ſich daſelbſt für einen Staatsdienſt vor⸗ bereiten.(Das Studium der katholiſchen Theologie bleibt jedoch ausgeſchloſſen.)
8. Johann Becker'ſche Stiftung.
Ein Benefizium von jährlich 9? Mark 57 Pfennig.
Es präſentieren hierzu Pfarrer, Bürgermeiſter und Orts- vorſtand zu Dauernheim.
Zeit der Bewerbung: Sechs Wochen vor Anfang einer neuen Präſentationszeit. Die Verleihung gilt für fünf Jahre; nächſter Präſentationstermin Oſtern 1908.
Das Stipendium wird an Studierende jeder Fakultät, be— ſonders aber an Studierende der Theologie verliehen; die Bewerber müſſen die Landes-Univerſität Gießen beſuchen.
9. Die Belzer'ſchen Familienſtipendien(I. und II.). Siehe Landes-Univerſität Seite 36 Ord.⸗Nr. 87 und 88.
10. Johannette Bergmann-Stiftung. Siehe Techniſche Hochſchule Seite 45 Ord.⸗Nr. IV.
11. Berkacher Stipendium. Siehe Landes⸗Univerſität Seite 32 Ord.⸗Nr. 26.
12. Die Berſtädter Stipendien(I. und II.). Siehe Landes-Univerſität Seite 30 Ord.⸗Nr. 3 und 4.
13. Bicken'ſches Stipendium. Siehe Landes-Univerſität Seite 34 Ord.⸗Ar 27.
14. Biebesheimer Stipendium. Siehe Landes-Univerſität Seite 30 Ord.⸗Nr. 5.
15. Billertshauſener Stipendium. Siehe Landes-Univerſität Seite 34 Ord.⸗Nr. 28.


