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Satzungen für die Studierenden : Nachtrag / erlassen vom Großherzoglichen Ministerium des Innern
Entstehung
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Anlage A.

Verzeichuis der Korporationen und Fakultäten.

.Senioren⸗Konvent(SC):

Korps Teutonia Korps Starkenburgia Korps Hassia

.Gießener Burſchenſchaft:

Burſchenſchaft Germania Burſchenſchaft Alemannia

Verbindung Wingolf

Akademiſch⸗theolog. Verein

Philologiſch⸗hiſtor. Verein⸗

Mathematiſch⸗naturw. Verein Landsmannſchaft Darmstadtia Verbindung Hasso-Rhenania

. Burſchenſchaft Arminia

.Verein deutſcher Studenten

. Verbindung Chattia

. Verein Nassovia .Landsmannſchaft Rhenania

. Verbindung Normannia .Akademiſch⸗pharmazeut. Verein

3. Akadem. Turnverbind. Cheruskia 7. Nicht⸗Korporations⸗Studenten:

Theologiſche Fakultät Juriſtiſche Fakultät Mediziniſche Fakultät Philoſophiſche Fakultät

Anlage B.

Reihenfolge der Korporationen und Gruppen

für den Wechſel im Vorrang.

SE

. Gießener Burſchenſchaft 3. Wingolf

VWV

Nicht⸗Korporations⸗Studenten . Adelphia

. Franconia

SE

. Rhenania

. Normannia

. Darmstadtia

. Hasso-Rhenania

. Nicht⸗Korporations

Studenten VWV

.Gießener Burſchenſchaft

. Arminia

36

. Nicht⸗Korporations⸗Studenten VWV

.Verein deutſcher Studenten

. Chattia .Akademiſch⸗pharmazeut. Verein .Akadem. Turnverb. Cheruskia 24.

25

Nassovia Nicht⸗Korporations⸗Studenten

Miniſterialverfügung vom 21. März 1906.

Die vorſtehenden Satzungen treten am 1.

1

Mai 1906 in Kraft.

Die Verſammlung zur Wahl der Fakultätsvertreter und die Sitzung des Geſamtausſchuſſes wird bis zur Wahl des Engeren Ausſchuſſes im Sommerſemeſter 1906 durch den Rektor berufen und geleitet. Für den Fall einer Auflöſung des Ausſchuſſes der Studenten⸗

ſchaft

tritt das Statut vom 6. Juni 1895 wieder in Kraft.

Sollten die vorſtehenden Satzungen durch miniſteriellen Erlaß aufgehoben werden, ſo ſoll eine von dem bisherigen Geſamtausſchuß berufene allgemeine Studentenverſammlung befugt bleiben, über die Verwendung des Vermögens der Studentenſchaft zu beſchließen.