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Satzungen für die Studierenden : Nachtrag / erlassen vom Großherzoglichen Ministerium des Innern
Entstehung
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1. Satzungen für den Ausſchuß der Studentenſchaft. 5

Der Geſamtausſchuß iſt beſchlußfähig, wenn mehr als die Hälfte ſeiner Mitglieder anweſend iſt.

Bei Stimmengleichheit entſcheidet der Engere Ausſchuß; ergibt ſich auch hier Stimmengleichheit, ſo entſcheidet die Stimme des Vorſitzenden. Bei Wahlen entſcheidet im Falle der Stimmengleich heit das Los.

§ 9.

Mit der Erledigung der laufenden Geſchäfte, der Ausführung ſeiner Beſchlüſſe und ſeiner Vertretung in beſonderen Fällen(auf Beſchluß des Geſamtausſchuſſes) beauftragt der Geſamtausſchuß einen Engeren Ausſchuß, der aus ſieben Mitgliedern beſteht und ſich zuſammenſetzt aus dem Vorſitzenden, dem Schriftwart, dem Kaſſen⸗ wart mit ihren Vertretern und einem Beſſitzer.

Die Aemter des Engeren Ausſchuſſes verbleiben während der Dauer des Semeſters bei ein und derſelben Perſon.

Scheidet ein Mitglied des Engeren Ausſchuſſes aus, ſo hat der Geſamtausſchuß eine Erſatzwahl vorzunehmen.

Entzogen werden kann einem Mitglied des Engeren Ausſchuſſes das Amt durch einen mit dreiviertel Mehrheit gefaßten Beſchluß des Geſamtausſchuſſes.

10.

Die Wahl iſt geheim. ie erfolgt in einer von der Ferien⸗ kommiſſion am Anfang jedes Semeſters zu berufenden Sitzung des Geſamtausſchuſſes..

Die Vertreter der verſchiedenen Amter werden der Reihe nach gewählt.

In den Engeren Ausſchuß kann aus einer Gruppe(Anlage A) nur je ein Vertreter gewählt werden. Entfallen auf mehrere Ver⸗ treter einer Gruppe Stimmen, ſo werden dieſe auf den vereinigt, der die meiſten Stimmen erhalten hat.

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S 11.

Die Ferienkommiſſion beſteht aus drei Mitgliedern. Sie wird in der auf Grund von§ 13 einzuberufenden Sitzung des Geſamt ausſchuſſes gewählt. Sie führt die Geſchäfte von dieſem Augenblick ab bis zur Neuwahl des Engeren Ausſchuſſes.

§ 12.

Der Vorſitzende beruft und leitet die Sitzungen des Engeren Ausſchuſſes, des Geſamtausſchuſſes und die vom Geſamtausſchuß be ſchloſſenen allgemeinen Studentenverſammlungen. Der Schriftwart verfaßt die notwendigen Schriftſtücke, führt das Protokoll über die Verhandlungen im Engeren Ausſchuß, im Geſamtausſchuß und in allgemeinen Studentenverſammlungen, verwaltet das Archiv des