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Bekanntmachung betreffend: Legitimationskarten der Studirenden an der Landes-Universität / Großherzoglich Hessische Ludwigs-Universität zu Gießen ; G. Frhr. von der Ropp
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Farbkarte 13

zenn kimatianskarten der Studirenden er Landes⸗Aniverſität.

hat in der Sitzung vom 10. d. M. folgende An⸗ mit dem Sommer⸗Semeſter 1886 in Wirkſamkeit

jeſters wird für jeden an der hieſigen Hochſchule mationskarte neu ausgefertigt, vom Univerſitäts⸗ und mit dem Univerſitäts⸗Siegel verſehen, von chändig unterſchrieben.

die von ihm ausgeſtellten Legitimationskarten ein

lches die fortlaufende Nummer der Karten und enden enthält. Dieſes Regiſter bildet die Grund⸗ beſtand.

jedem folgenden Semeſter in einer anderen Farbe n beim Abgang von der Landes⸗Univerſität ſowie

in Karte dem Sekretär zur Kaſſirung eingehändigt

i Vermeidung disciplinärer Ahndung verpflichtet, meſters ſeine Karte innerhalb der für die Im⸗ er Vorſchriften über das akademiſche Bürgerrecht

idigen zu laſſen. Er hat dieſelbe bei ſich zu htungen ſind durch Vordruck auf der Karte ſelbſt ſen.

3-Univerſität darf ſeitens eines Studirenden keine orleſung annehmen, ohne daß ihm die für das ltige Legitimationskarte vorgelegt wird.

ſters wird dem Polizei⸗Amt Gießen ein Formular e Semeſter gültigen Karten vom Univerſitäts⸗

Februar 1886. liche Landes⸗Aniverſität.

Frhr. von der Ropp. Schäffer.