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Instruktion für das Budgetwesen an der Grossherzoglichen Landes-Universität Giessen / erlassen vom Grossherzoglichen Ministerium des Innern und der Justiz am 15. Februar 1894
Entstehung
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1. Die Beaufsichtigung und Ueberwachung der gesammten Kassenverwaltung des Universitäts-Rentamts und der Klinikenverwalter.

2. Die Anordnung der unständigen Einnahmen und der Ausgaben, welche ihr durch den Voranschlag zugewiesen sind, sowie die Kontrollierung der unständigen Einnahmen.

3. Die Ueberwachung der Beitreibung von Einnahme-Rück- ständen, insbesondere der Klinikspflegegelder, sowie die Prüfung und Dekreturertheilung der jährlich von den Ver- waltern der Kliniken aufzustellenden Auseinandersetzungen der auf die einzelnen Kliniken entfallenden Antheile an den Beiträgen des Dienstbotenvereins und an der Aversional- summe der Stadt Giessen für Verpflegung der Stadtarmen, gemäss§ 11 der Instruktionen für die Verwalter der Kliniken vom 24. Mai 1880 und 19. December 1892.

4. Die Einleitung und Führung von Processen aller Art,

welche auf das Universitätsvermögen Bezug haben.

Die Prüfung der baulichen Bedürfnisse der Universität.

6. Die Sorge für Aufbewahrung der zum Vermögen der Landes- Universität gehörenden Werthpapiere und Kostbarkeiten.

7. Die Niederschlagung der uneinbringlichen Einnahmen nach § 17 des Etatsgesetzes(abgedruckt im Anhang zu dieser Instruktion) und der Erlass von dem Rentamt zur Ver- einnahmung überwiesenen Klinikspflegegeldern bis zum

Betrage von 20 Mark. 8. Die Genehmigung zur Veräusserung von Mobilien bis zum

Betrage von 100 Mark. Veräusserung von Mobilien in höherem Werthe bedarf der Genehmigung Grossherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz.

Die akademische Administrations-Kommission hat auf Ver- langen des Rektors oder des engeren Senats über finanzielle Fragen Gutachten und ferner am Schlusse jeden Rechnungsjahres dem gesammten Senat einen Bericht über die finanziellen Ver- hältnisse zu erstatten(vergl.§ 44 und 45 des Universitäts-Statuts), unter Beifügung einer Uebersicht über die wirklichen Einnahmen und Ausgaben der Landes-Universität für das Berichtsjahr im Vergleich mit den Voranschlagsbeträgen und unter Darstellung der Mehr- und Wenigerbeträge der wirklichen Einnahmen und Ausgaben gegen die veranschlagten bezüglichen Beträge. Hierbei