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Geſetze der Univerſitäts⸗Bibliothek zu
Gieſſen.
§. 1. Die Bibliothek iſt von 1—2 am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag geöffnet.
§. 2. Für jedes zu leihende Werk muß ein beſonderer Empfangſchein in Octav, das Weſentliche des Titels enthaltend, ausgeſtellt werden.
§. 3. Ein aus der Bibliothek geliehe⸗
nes Buch darf nicht weiter verliehen werden.
§. 4. Der Leihende haftet für jede Bet ſchmutzung oder ſonſtige Beſchädigung des Buchs.
§. 5.


