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Disciplinar-Gesetze und Statuten der Großherzoglich Hessischen Universität Giesen / [Großherzoglich Hessische Ludwigs-Universität zu Gießen]
Entstehung
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ein Vierteljahr die Miethe zu bezahlen ſchul⸗ liche dig. War die Stube in dem letztgedachten

Falle an zwei Studierende vermiethet, ſo hat

er der Vermiether die Wahl, entweder vor An⸗

i fang des Semeſters den ganzen Miethkon

trakt dem Zurückbleibenden aufzukünd igen

oder es ſich gefallen zu laſſen, daß für das

folgende Semeſter der zurückbleibende Studie⸗ rende nur ſeine Hälfte bezahle und das Zinnner

allein behalte.

Vorſtehende Statuten ſind jedem Acade⸗ miker bei ſeiner Inſcription mitzutheilen, und von dem academiſchen Disciplinargericht als

umabänderliche Richtſchnur ſeiner Erkenntuiſſe

und Verfügungen anzuſehen.