III. Auszug
aus den Vorſchriften für die Verwaltung und die Benutzung der Bibliothek der Landes⸗Univerſität Gießen.
1. Die Univerſitäts⸗Bibliothek, die mit ihr vereinigre Bibliothek des philologiſchen Seminars und die Senckenberg'ſche Univerſitäts⸗Bibliothek
ſtehen unter der Oberaufſicht der Landes⸗Univerſität.
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§ 15.
Die Bibliothek iſt täglich mit Ausnahme der Sonn⸗ und Feiertage von 9—1 Uhr und von 3—4 Uhr, während der Herbſtferien jedoch nur von 9—1 Uhr, dem Publikum geöffnet. Nur am Nachmittage vor und am Tage nach den drei hohen Feſten bleibt ſie geſchloſſen. Das Ausleihen und die Zurücknahme von Büchern iſt auf die Stunden von 11—1 und von 3— 4 Uhr beſchränkt.
§ 16.
Die verlangten Bücher können entweder zur Benutzung auf dem Leſe—
zimmer der Bibliothek verabfolgt oder nach Hauſe geliehen werden.
§ 17.
Die Vergünſtigung, zum Gebrauche im Hauſe Bücher zu entleihen, ſteht außer den Angehörigen der Univerſität allen denjenigen zu, welche in Gießen oder deſſen Umgegend wohnen und durch ihre Stellung für die ord⸗ nungsmäßige Zurückgabe Gewähr bieten.


