Druckschrift 
Vorschriften über das akademische Bürgerrecht und die Handhabung der akademischen Disciplin, nebst einem Auszug aus der Honorarienordnung und aus den Vorschriften über die Verwaltung und die Benutzung der Bibliothek an der Landes-Universität Gießen / [Großherzogliches Ministerium des Innen, v. Starck, Großherzoglich Hessische Ludwigs-Universität zu Gießen, G. Frhrr. von der Ropp]
Entstehung
Einzelbild herunterladen

III. Auszug

aus den Vorſchriften für die Verwaltung und die Benutzung der Bibliothek der Landes⸗Univerſität Gießen.

1. Die Univerſitäts⸗Bibliothek, die mit ihr vereinigre Bibliothek des philologiſchen Seminars und die Senckenberg'ſche Univerſitäts⸗Bibliothek

ſtehen unter der Oberaufſicht der Landes⸗Univerſität.

O

§ 15.

Die Bibliothek iſt täglich mit Ausnahme der Sonn⸗ und Feiertage von 91 Uhr und von 34 Uhr, während der Herbſtferien jedoch nur von 91 Uhr, dem Publikum geöffnet. Nur am Nachmittage vor und am Tage nach den drei hohen Feſten bleibt ſie geſchloſſen. Das Ausleihen und die Zurücknahme von Büchern iſt auf die Stunden von 111 und von 3 4 Uhr beſchränkt.

§ 16.

Die verlangten Bücher können entweder zur Benutzung auf dem Leſe

zimmer der Bibliothek verabfolgt oder nach Hauſe geliehen werden.

§ 17.

Die Vergünſtigung, zum Gebrauche im Hauſe Bücher zu entleihen, ſteht außer den Angehörigen der Univerſität allen denjenigen zu, welche in Gießen oder deſſen Umgegend wohnen und durch ihre Stellung für die ord⸗ nungsmäßige Zurückgabe Gewähr bieten.