Druckschrift 
Vorschriften über das akademische Bürgerrecht und die Handhabung der akademischen Disciplin, Honorarienordnung und Vorschriften über die Verwaltung und die Benutzung der Bibliothek an der Landes-Universität Gießen / [Großherzogliches Ministerium des Innen, v. Starck, Großherzoglich Hessische Ludwigs-Universität zu Gießen]
Entstehung
Einzelbild herunterladen

23

ein Antragſteller ſich benachtheiligt, ſo ſteht ihm Regreß an den engern Senat offen.

Iſt dagegen am Ende eines Etatsjahres durch die inzwiſchen eingegangenen Anträge der Credit der Bibliothek nicht vollſtändig in Anſpruch genommen, ſo verwendet am Anfang des folgenden Jahres der Bibliothekar den Reſt zu Anſchaffungen nach eigenem Ermeſſen.

H. 8. Rückſichtlich der Verlags⸗ und Druckwerke, welche innerbalb des

Großherzogthums erſcheinen, hat der Bibliothekar darüber zu wachen, daß die Bekanntmachung vom 5. October 1836 genau befolgt werde.

§. 9.

Der Bibliothekar hat über den Zuwachs jeden Jahres ein Ver⸗ zeichniß zu führen, welches die Erwerbungen nach den einzelnen Dis⸗ ciplinen geordnet und zwar auf der linken Seite die umſonſt erworbenen, auf der rechten die gekauften Bücher mit Preisangabe, beide mit Angabe der Art des Bezugs und der Erwerbungszeit enthält.

Die Einrichtung dieſes Verzeichniſſes muß zu jeder Zeit einen genauen Einblick in den Stand des Bibliotheksconto's ermöglichen.

§. 10.

In das Zuwachsverzeichniß ſteht jedem Docenten jederzeit der Einblick offen. Dieſes Verzeichniß iſt beim Beginn des neuen Jahres gedruckt dem Großherzoglichen Miniſterium, allen Mitgliedern der Uni⸗ verſität, ſowie an die Adreſſen des Tauſchverkehrs(Teubner) zu ſenden.

§. 11.

Außer dem Handſchriftencatalog und dem Acceſſionscatalog(§. 9.) ſollen geführt werden: 1) ein allgemeiner Real⸗ oder ſyſtematiſcher Catalog, 2) ein allgemeiner alphabetiſcher Catalog, und außerdem, ſoweit ſie zweckmäßig ſcheinen, Specialcataloge über einzelne Claſſen von Büchern.

§. 12.

Der Bibliothekar muß in jedem Jahr wenigſtens zwei Fächer nach dem ſyſtematiſchen Catalog revidiren.