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Prüfungsordnung für das höhere Lehramt im Großherzogtum Hessen : vom 9. Dezember 1899 / Ernst Ludwig
Entstehung
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§ 23. Prüfung in Chemie und Mineralogie.

Von den Kandidaten, welche die Lehrbefähigung in Chemie und Mineralogie nachweiſen wollen, iſt zu fordern

a. für die zweite Stufe

in der Chemie: Kenntnis der Geſetze der chemiſchen Verbindungen und der wichtigſten Theorien über ihre Konſtitution; Bekanntſchaft mit Darſtellung, Eigenſchaften und anorganiſchen Verbindungen der wichtigeren Elemente, mit ihrer Bedeutung im Haushalt der Natur und mit dem Wichtigſten aus der chemiſchen Technologie; Übung im Experimentieren; in der Mineralogie: Bekanntſchaft mit den am häufigſten vorkommenden Mineralien hinſichtlich ihrer Kryſtallform, ihrer phyſikaliſchen und chemi⸗ ſchen Eigenſchaften und ihrer praktiſchen Verwertung, ſowie mit den wichtigſten Gebirgsarten; üÜbung im Gebrauch des Mikroſkops;

b. für die erſte Stufe überdies

in der Chemie: Eingehendere Bekanntſchaft mit der anorganiſchen Chemie und mit denjenigen Verbindungen auf dem Gebiet der organiſchen Chemie, welche für die Phyſiologie oder für die Technik von hervor⸗ ragender Bedeutung ſind, ſowie Kenntnis der wichtigſten chemiſchen Theorien und Methoden, Fertigkeit in der qualitativen und genügende üÜbung in der quantitativen Analyſe mit Einſchluß der organiſchen Elementaranalyſe; in der Mineralogie: Eingehendere Kenntnis der Kryſtallographie, Bekanntſchaft mit den Hauptlehren der allgemeinen Geologie und Üüberblick über die geologiſchen Formationen, beſonders Deutſchlands.

Die Lehrbefähigung in Chemie und Mineralogie iſt ſchon dann für die erſte Stufe zuzuerkennen, wenn der Kandidat den Anforderungen in der Chemie für die erſte, in der Mineralogie für die zweite Stufe genügt hat.

§ 24. Prüfung in Botanik und Zoologie.

Von den Kandidaten, welche die Lehrbefähigung in Botanik und Zoologie nachweiſen wollen, iſt zu fordern

a. für die zweite Stufe in der Botanik: Eine auf Anſchauung beruhende Kenntnis der Blüten⸗ pflanzen Deutſchlands und der Hauptgruppen der heimiſchen Krypto⸗ gamen, ſowie der wichtigſten ausländiſchen Nutzpflanzen; Kenntnis der Grundlehren der Organographie und Anatomie, der Pflanzenernährung und der Biologie der Pfl anzen, im engeren Sinn, ſowie der Grund⸗ begriffe der Syſtematik; einige Übung im Zeichnen von Pfl anzenformen; Übung im Gebrauch des Mikroſkops; in der Zoologie: Üüberſichtliche Kenntnis vom Bau und Leben der Tiere; eingehendere Bekanntſchaft mit den wichtigſten Ordnungen der Wirbeltiere und Gliedertiere, im beſondern eine auf eigene Anſchauung gegründete Kenntnis der häufiger