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Prüfungsordnung für das höhere Lehramt im Großherzogtum Hessen : vom 9. Dezember 1899 / Ernst Ludwig
Entstehung
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b. für die erſte Stufe überdies

in der Chemie: Eingehendere Bekanntſchaft mit der anorganiſchen Chemie und mit denjenigen Verbindungen auf dem Gebiete der organiſchen Chemie, welche für die Phyſiologie oder für die Technik von hervor⸗ ragender Bedeutung ſind, ſowie Kenntniß der wichtigſten chemiſchen Theorieen und Methoden, Fertigkeit in der qualitativen und genügende Übung in der quantitativen Analyſe mit Einſchluß der organiſchen Elementaranalyſe; in der Mineralogie: Eingehendere Kenntniß der Kryſtallographie, Bekanntſchaft mit den Hauptlehren der allgemeinen Geologie und Überblick über die geologiſchen Formationen, beſonders Deutſchlands.

Die Lehrbefähigung in Chemie und Mineralogie iſt ſchon dann für die erſte Stufe zuzuerkennen, wenn der Kandidat den Anforderungen in der Chemie für die erſte, in der Mineralogie für die zweite Stufe genügt hat.

§ 24. Prüfung in Botanik und Zoologie.

Von den Kandidaten, welche die Lehrbefähigung in Botanik

und Zoologie nachweiſen wollen, iſt zu fordern a. für die zweite Stufe

in der Botanik: Eine auf Anſchauung beruhende Kenntniß der Blüthen⸗ pflanzen Deutſchlands und der Hauptgruppen der heimiſchen Krypto⸗ gamen, ſowie der wichtigſten ausländiſchen Nutzpflanzen; Kenntniß der Grundlehren der Organographie und Anatomie, der Pflanzenernährung und der Biologie der Pflanzen im engeren Sinne, ſowie der Grund begriffe der Syſtematik; einige Ubung im Zeichnen von Pflanzenformen; Ubung im Gebrauche des Mikroſkops; in der Zoolo gie: Überſichtliche Kenntniß vom Bau und Leben der Thiere; eingehendere Bekanntſchaft mit den wichtigſten Ordnungen der Wirbelthiere und Gliederthiere, im Beſonderen eine auf eigene Anſchauung gegründete Kenntniß der häufiger vorkommenden Wirbelthiere und der wichtigſten Gliederthiere der Heimath; einige Ubung im Zeichnen von Thierformen; UÜbung im Gebrauche des Mikroſkops;

b. für die erſte Stufe überdies in der Botanik: Umfeaſſendere Kenntniß der Organographie, Anatomie und Phyſiologie, der Entwickelungsgeſchichte der Kryptogamen, des natürlichen Syſtems der Blüthenpflanzen; einige Kenntniſſe aus der Pflanzengeographie und der Geſchichte der Botanik; in der Zoologie: Genauere Bekanntſchaft mit der Morphologie und Phyſiologie(Biologie) der Thiere, ſowie mit den Prinzipien der Syſtematik; einige Kenntniſſe von der geographiſchen Verbreitung der Thiere und von den wichtigſten Daten aus der Geſchichte der Zoologie.

Die Lehrbefähigung in Botanik und Zoologie iſt ſchon dann für die erſte Stufe zuzuerkennen, wenn der Kandidat den Anforderungen in dem einen Gegenſtande für die erſte, in dem anderen für die zweite Stufe genügt hat.