Druckschrift 
Geschäftsordnung und Geschäftsbräuche der philosophischen Fakultät zu Gießen : aus den Satzungen der Universität und den Akten zusammengestellt : von der Fakultät genehmigt am 8. November 1900 / [Großherzoglich Hessische Ludwigs-Universität zu Gießen. Philosophische Fakultät]
Entstehung
Einzelbild herunterladen

Satzungen der Univerſität Gießen.

chtrag zu der Ausgabe von 1899.

dnung und Geſchäftsbräuche gphiſchen Fakultät zu Gießen.

r Univerſität und den Akten zuſammengeſtellt. tät genehmigt am 8. November 1900.

des Univerſitäts⸗Statuts und der dazu erlaſſenen rruht, iſt zwiſchen Sternchen eingeſchloſſen.

beſchäftsliſten der Fakultät.

elverfügungen an die Landes-Univerſität 6. und 24. Dezember 1839.

4 1.

c die Geſchäfte eines jeden Jahres führt der Iſt eine Nummer der Geſchäftsliſte erledigt,

n in der Liſte.

führt der Univerſitätsſekretär. Die Nummern

kans und derjenigen des Sekretärs müſſen über⸗

jedes Jahr mit Eins.

§ 2. ahres trägt der Dekan die noch nicht erledigten ner und Jahreszahl in die Geſchäftsliſte des die Geſchäftsliſte des abgelaufenen Jahres iſt i abzugeben.

Farbkarte 13

1