Satzungen der Univerſität Gießen.
Zweiter Nachtrag zu der Ausgabe von 1899.
Geſchäftsordnung und Geſchäftsbräuche der philoſophiſchen Fakultät zu Gießen.
Aus den Satzungen der Univerſität und den Akten zuſammengeſtellt. Von der Fakultät genehmigt am 8. November 1900.
Was auf Beſtimmungen des Univerſitäts⸗Statuts und der dazu erlaſſenen Geſchäftsordnung beruht, iſt zwiſchen Sternchen eingeſchloſſen.
I. Geſchäftsliſten der Fakultät.
Siehe: Miniſterialverfügungen an die Landes⸗Univerſität vom 6. und 24. Dezember 1839.
4 1.
Zur überſicht über die Geſchäfte eines jeden Jahres führt der Dekan eine Geſchäftsliſte. Iſt eine Nummer der Geſchäftsliſte erledigt, ſo vermerkt es der Dekan in der Liſte.
Eine gleiche Liſte führt der Univerſitätsſekretär. Die Nummern der Geſchäftsliſte des Dekans und derjenigen des Sekretärs müſſen über⸗ einſtimmen; ſie beginnen jedes Jahr mit Eins.
§ 2.
Am Schluſſe des Jahres trägt der Dekan die noch nicht erledigten Gegenſtände mit Nummer und Jahreszahl in die Geſchäftsliſte des nächſten Jahres ein. Die Geſchäftsliſte des abgelaufenen Jahres iſt an die Univerſitätskanzlei abzugeben.
1


