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kunden und im Falle des vor Ablauf der ſieben Tage erfolgenden Todes der Entbundenen eine ſchriftliche Cyifdiſt unter Berückſichtigung des Sektionsbefundes zu geben.
Scheidet die dem Kandidaten überwieſene Wöchnerin vor Ablauf der ſieben Tage aus der Behandlung aus, ſo beſtimmt der Examinator, ob der Kandidat eine andere Wöchnerin zu übernehmen hat;
2. in einem beſonderen Termin in Gegenwart beider Exami⸗ natoren ſeine Bekanntſchaft mit denjenigen Operationen nachzuweiſen, welche wiſſenſchaftlich anerkannt ſind; ſo⸗ dann am Phantom die Diagnoſe verſchiedener regel⸗ widriger Kindeslagen zu ſtellen, die Entbindung durch die Wendung auszuführen und ſeine Fertigkeit im Ge⸗ brauch der Zange darzulegen.
Dem dirigirenden Arzt ſteht es beim Mangel an Gebärenden oder Kranken in der Anſtalt frei, ſolche aus der polikliniſchen Praxis zur Prüfung heranzuziehen. Die Benutzung derſelben Gebärenden zur Prüfung (Ziffer 1 a) für zwei oder mehrere Kandidaten iſt in keinem Falle geſtattet.
Zur techniſchen Prüfung am Phantom dürfen gleich⸗ zeitig nicht mehr als vier Kandidaten zugelaſſen werden.
§. 13.
VII. In der hygieniſchen Prüfung iſt der Kandidat von einem Examinator über zwei Aufgaben(§. 14) in Gegenwart des Vorſitzenden mündlich zu prüfen.
In dieſem Prüfungsabſchnitte ſoll jeder der Kandidaten nicht länger als 15 Minuten geprüft werden.
6. 14.
Die in§. 6 Ziffer 2, 3,§. 7,§. 8 Ziffer 2,§. 10A Ziffer 2, 3 und§. 13 vorgeſchriebenen Aufgaben werden durch das Loos beſtimmt. Zu dieſem Zweck hat die Kommiſſion Aufgaben⸗ ſammlungen, welche die betreffenden Prüfungsfächer möglichſt vollſtändig umfaſſen, anzulegen und jährlich vor dem Beginne der Prüfungen zu revidiren.
Dem Examinator ſteht es frei, an die Erledigung der ge⸗ zogenen Aufgaben einige weitere Fragen aus dem Geſammtgebiete des Prüfungsfachs anzuſchließen.
§. 15.
Zu den drei erſten Prüfungsabſchnitten und dem ſiebenten Prüfungsabſchnitt iſt den Studirenden der Medizin, zu den kliniſchen Prüfungen denjenigen Studirenden der Zutritt geſtattet, welche als Auskultanten oder Praktikanten an der betreffenden Klinik theilnehmen.


