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Promotionsbedingungen der theologischen Fakultät zu Gießen : vom 27. Januar 1900 / [Großherzoglich Hessische Ludwigs-Universität zu Gießen]
Entstehung
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Farbkarte 13

der theologiſchen Fakultät zu Gießen

m 27. Zanuar 1900.

Micentiatengrad.

tiatengrad bei der theologiſchen Fakultät er⸗ Fakultät ein ſchriftliches Zulaſſungsgeſuch zu ſind zu überreichen: ein Lebenslauf; ein ſeugniſſe über mindeſtens dreijähriges Uni⸗ niß über die Lebensſtellung; eine Diſſer⸗

nicht zum deutſchen Reiche gehörigen Ländern nder Fakultät andere Zeugniſſe über den werden.

iſt eine in deutſcher oder lateiniſcher Sprache is dem Gebiete der Theologie vorzulegen. ftliche Verſicherung an Eidesſtatt beizufügen, ſt ausgearbeitet und dabei keine andere als

eihülfe genoſſen hat.

iſſertation kann eine ſchon früher veröffent⸗ iftſtelleriſche Leiſtung des Bewerbers treten. ieferung der ſonſt vorgeſchriebenen Abdrücke

n nicht für genügend erachtet, ſo gilt die

ation für genügend erklärt worden, ſo hat ndlichen Prüfung zu unterziehen, welche ſich ggie erſtreckt. Die Prüfung findet öffentlich nd dauert zwei bis drei Stunden. uf Anſuchen einem Bewerber, der vor ihr ifung beſtanden und dabei mindeſtens die aat, die mündliche Prüfung erlaſſen. Prüfung nicht beſtanden hat, kann zu ihrer mfolgenden Semeſter zugelaſſen werden. ber die Prüfung beſtanden, ſo hat er(ab § 2 Abſatz 2) die Diſſertation durch den in 140 Exemplaren bei dem Univerſitäts⸗

ngungen erfüllt ſind, ſo wird die Promotion

oms vollzogen. In dieſes wird der Titel en.