Druckschrift 
Ordnung für die theologische Fakultätsprüfung an der Landes-Universität zu Giessen : eingeführt durch Verfügung Grossh. Ministeriums vom 29. Juni 1883, bezw. 5. Januar und 16. Februar 1898
Entstehung
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des Anmelde-Termines bei dem Dekane einzureichen. Dem Gesuch ist beizulegen: 1) ein kurzer Lebenslauf, 2) das Maturitätszeugniss, 3) die Abgangszeugnisse sämmtlicher Universitäten, an welchen der Gesuchsteller studirt hat, 4) die Quittung über Entrichtung der Prüfungsgebühr

im Betrage von 42 Mark.

§ 10. Ueber die Zulassung entscheidet die Fakultät auf Grund der§§ 3 5 und 9. Wird ein Bewerber nicht zugelassen oder tritt er vor Ablieferung der Vorarbeit zurück, so wird

ihm die eingezahlte Prüfungsgebühr zurückerstattet.

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11. Die Prüfung erstreckt sich überhaupt auf folgende elf

Fächer:

1) Exegese des Alten Testamentes,

2) Realien des Alten Testamentes(Einleitung, schichte, biblische Theologie), ) Exegese des Neuen Testamentes, 4) Realien des Neuen Testamentes(Einleitung, Ge- schichte, biblische Theologie), ) Kirchengeschichte, 6) Dogmengeschichte und Symbolik, ) Dogmatik, 8) Ethik,

9) Praktische Theologie,