Während des Semesters, an dessen Schluss die Prüfung fällt, muss der Gesuchsteller ordnungsmässig in Giessen im-
matrikulirt gewesen sein(Verfügung vom 6. Mai 1876).
5.
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Wer die Maturitätsprüfung im Hebräischen erst wäh- rend seiner Universitätszeit nachholt, muss nach Ablegung derselben wenigstens noch volle vier Semester Theologie
studirt haben(Verfügung vom 17. September 1875).
§ 6. Die Prüfung umfasst drei Abtheilungen: 1) eine schrift- liche Vorarbeit, 2) schriftliche Klausuren, 3) die mündliche
Prüfung.
§ 7. Sie findet in der Weise statt, dass die Klausuren und die mündliche Prüfung in die letzten Wochen des Semesters fallen, das Thema für die Vorarbeit aber mindestens vier
Wochen vor Beginn der Klausuren mitgetheilt wird.
8 8.
Der Termin für die Anmeldung, sowie Zeit und Ort für die Mittheilung des Themas zu der Vorarbeit werden durch Anschlag am schwarzen Brett bekannt gemacht. Die Termine für die Klausuren und für die mündliche Prüfung werden
den Examinanden speziell eröffnet.
§ 9.
Die Gesuche um Zulassung sind schriftlich vor Ablauf


