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Vertrag : Police No. 111048 / Berlin, den 3. August 1901, "Nordstern Unfall- und Alters-Versicherungs-Aktien-Gesellschaft", die Direktion, gez.: Dr. Morell, v. Königslöw, Gießen, den 5. August 1901, gez. Dr. A. Schmidt, z. Zt. Rector der Ludwigs-Universität
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Vertrag.

Police No. 111048.

Zwischen demNordstern, Unfall- und Alters-Versicherungs-Aktiengesellschaft zu Berlin und der Grossh. Hessischen Ludwigs-Universität zu Giessen, ist unterm heutigen Tage folgender Versicherungsvertrag verabredet und geschlossen worden:

DerNordstern, Unfall- und Alters-Versicherungs-Aktiengesellschaft übernimmt die Versicherung sämtlicher Studenten der Ludwigs-Universität zu Giessen für alle Un- fälle, welche sie in den Räumen der Universität und den in dem Besitz der Universität befindlichen Gebäuden oder Räumen, sowie auf dem dazu gehörigen Territorium, ferner bei Excursionen in Begleitung eines Lehrers erleiden. Unfälle beim Fechten oder Reiten sind insoweit eingeschlossen, als diese Uebungen unter Leitung eines akademischen Lehrers stattfinden.

DerNordstern, Unfall- und Alters-Versicherungs-Aktiengesellschaft zahlt bei Unfällen pro Kopf

5000 M.(Fünftausend Mark) für den Fall des Todes,

15000 M.(Fünfzehntausend Mark) für den Fall danernder Falgen eines Unfalles (Invalidität) zur Erwerbung einer Rente,

3 Mark(Drei Marb) täglich für den Fall vorübergehender Folgen und zwar vom Ablauf der 8. Woche vom Beginn der ärztlichen Behandlung ab gerechnet, gegen Attest des zuständigen klinischen Professors,

jedoch mit der Beschränkung, dass im Falle durch ein und dasselbe Ereignis einer Mehr- heit der Versicherten ein Unfall zustösst, die alsdann für diese zusammen zu leistende Entschädigung nicht mehr als 60,000 Mark(Sechszigtausend Mark) beträgt.

Die Prämie für diese Versicherung beläuft sich pro Kopf der Medizin-, Chemie- und Pharmazie-Studierenden auf M. 1,25, der übrigen Studierenden auf M. 0,35 pro Semester. Belegt ein Student der letzten Kategorie chemische Vorlesungen, so zahlt er während dieser Zeit M. 1,25.

Die Prämie für jedes Semester ist spätestens bis zum 15. Februar bezw. 15. Juli kostenfrei von der Kasse der Grossh. Universität an die Hauptkasse der Gesellschaft Nordstern abzuführen. An einem etwaigen Gewinne der Gesellschaft hat die Versicherung keinen Anteil. Soweit in diesem Vertrage nichts anderes bestimmt ist, werden der Ver- sicherung die beiliegenden Allgemeinen Versicherungesbedingungen zu Grunde gelegt.

Es muss jedoch mit Bezug auf Seite 2, Absatz 2, Zeile 35 der Allgemeinen Bedingungen heissen:

Unfälle, die durch Explosion hervorgerufen werden, sowie Vergiftungen oder Körperbeschädigungen durch unfreiwillige Aufnahme von Chemikalien, giftigen oder schädlich wirkenden Stoffen fallen unter diese Versicherung.

Als Unfälle sollen abweichend von den Allgemeinen Versicherungsbedingungen auch gelten Infektionen der Hände, Arme und der Augen. Infektionen der Hände und Arme im Sinne dieser Bestimmung sind nur dann gegeben, wenn sie nachweislich durch Krankenuntersuchung oder Behandlung oder durch Uebungen an der Leiche entstanden

sind und an den Händen oder Armen zuerst sichtbare Krankheits-Erscheinungen hervor-