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Auszug aus dem Versicherungsvertrage und den Statuten betreffend eine Unfallversicherung für die Studierenden der Landes-Universität Gießen : Instruktion für die Studierenden / [Großherzoglich Hessische Ludwigs-Universität zu Gießen]
Entstehung
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Farbkarte 13

kſicherungsvertrage und den Statuten

Uwerſicherung für die Studierenden der des⸗Univerſität Gießen.

on für die Studierenden.

ZHen der Landes-Univerſität ſind bei rdſtern zu Berlin gegen Unfall ver⸗

zweckt in erſter Linie eine Sicherſtellung der lauern den Folgen eines Unfalls(z. B. Verluſt

ce des Unfalls werden dem Beſchädigten Ver⸗ ſtellen ſich im Höchſtbetrage auf 15 000 Mark, beiſpielsweiſe auf 5 000 Mark, bei Verluſt des Mark. Führt der Unfall zum Tode des

Hinterbliebenen 5 000 Mark ausgezahlt. erſicherung noch(im Anſchluß an die durch ſſe für 56 Tage gewährte Behandlung) vom l bis zum 200. Tage eine tägliche Vergütung Beſchädigte durch Zeugnis des zuſtändigen beiſt, daß er noch nicht wieder arbeitsfähig iſt. einen Unfall wird nur dann geleiſtet, wenn je der Univerſität bezw. der zu ihr gehörigen on einem akademiſchen Lehrer geleiteten Ex geſchloſſen in die Verſicherung ſind ferner Unfälle ſofern dieſe Uebungen unter Leitung eines ehalten werden. Keine Vergütung wird für z Verſicherten in trunkenem Zuſtande zuſtoßen. dierenden, die in chemiſchen, phyſikaliſchen ꝛc. iſt hervorzuheben, daß unter die Verſicherung Exploſion hervorgerufen werden, ſowie Ver⸗ hädigungen durch unfreiwillige Aufnahme von hädlich wirkenden Stoffen. Ferner kommt für nediziner in Betracht, daß als Unfälle gelten ide und Arme, wenn ſie nachweislich durch Behandlung, oder durch Uebungen an der n Betracht kommen außerdem Infektionen der nhuſten des Patienten, oder durch Anſpritzen Sekret während der Unterſuchung oder Be⸗ gen an der Leiche entſtehen.