4. Promotion zum Dr. med. vet. in Gießen.
§ 23.
Anträge der Fakultät wegen Anderung der Promotionsordnung ſind dem Geſamtſenat und von dieſem mit begutachtendem Bericht dem Miniſterium des Innern zu unterbreiten.
Anhang zur Promotionsordnung für die vereinigte mediziniſche Fakultät zu Gießen. (Promotion zum Dr. med. vet.)
Zu§ 4.
Die Promotionsgebühren einſchließlich der Koſten für den Druck des Diploms und den erforderlichen Staatsſtempel betragen 320 Mark für Inländer und mit dieſen gleich zu behandelnde Ausländer, 470 Mark für andere Ausländer.
Wenn der Bewerber vor der mündlichen Prüfung abgewieſen wird oder zurücktritt, ſo werden 220 bezw. 320 Mark zurückgegeben. Wenn der Bewerber die mündliche Prüfung nicht beſteht, ſo werden 170 bezw. 245 Mark zurückgegeben. Soll die mündliche Prüfung wieder⸗ holt werden, ſo ſind 170 bezw. 245 Mark Gebühren zu entrichten.
Wünſcht der Bewerber ein Pergamentdiplom, ſo hat er dies dem Univerſitäts⸗Sekretär rechtzeitig mitzuteilen und an ihn die Koſten mit 15 Mark im voraus zu entrichten.
Zu§ 11. Die Anzahl der an das Univerſitäts⸗Sekretariat abzuliefernden Abdrücke der Diſſertation iſt von der Fakultät auf 200 feſtgeſetzt worden.
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