4. Promotion zum Dr. med. vet. in Gießen.
§ 15.
Die mündliche Prüfung eines auf Grund des§ 14 zugelaſſenen Ausländers zerfällt in einen praktiſch-kliniſchen und einen theoretiſchen Teil. Erſterer hat dem letzteren vorauszugehen.
1. In dem praktiſch⸗kliniſchen Teil hat der Bewerber
a) einen Patienten in der mediziniſchen Klinik zu unterſuchen,
b) einen Patienten in der chirurgiſchen Klinik zu unterſuchen und drei Operationen auszuführen,
c) eine Sektion vorzunehmen und ein bakteriologiſch⸗mikroſkopiſches
Präparat anzufertigen.
In jedem dieſer drei Prüfungsabſchnitte iſt eine weitere Prüfung wie bei der tierärztlichen Fachprüfung anzuſchließen.
2. Der theoretiſche Teil umfaßt folgende Fächer:
a) Anatomie,
b) Phyſiologie,
c) allgemeine Pathologie und pathologiſche Anatomie, d) Pharmakologie,
e) Fleiſchbeſchau,
f) Seuchenlehre,
g) Geburtshülfe,
h) gerichtliche Veterinärmedizin,
i) Theorie des Hufbeſchlags.
§ 16.
Jeder Examinator des praktiſch-kliniſchen Teils zeigt alsbald nach der Prüfung dem Dekan das Ergebnis unter Angabe einer Note ſchriftlich an.
Hat der Bewerber den praktiſch⸗kliniſchen Teil nicht in allen Abſchnitten beſtanden, ſo iſt er zum theoretiſchen Teil nicht zuzulaſſen und die Prüfung für nicht beſtanden zu erklären.
§ 17.
Der theoretiſche Teil der mündlichen Prüfung wird von ſechs Examinatoren abgehalten. Der Dekan führt den Vorſitz und kann zu⸗ gleich Examinator ſein.
Jedem mediziniſchen Lehrer an einer deutſchen Univerſität und an einer tierärztlichen Hochſchule und jedem für das deutſche Reich appro⸗ bierten Tierarzt ſteht der Zutritt zu dieſer Prüfung frei.
In jedem der Fächer wird der einzelne Bewerber mindeſtens eine Viertelſtunde geprüft.
Bei der theoretiſchen Prüfung iſt außer dem Examinator der Vor⸗ ſitzende des Prüfungskollegiums oder ein vom Vorſitzenden beauftragtes Mitglied anweſend. Bei der Feſtſtellung und Verkündigung des Ergeb⸗ niſſes(§ 18) müſſen außer dem Vorſitzenden wenigſtens noch zwei Mit⸗ glieder anweſend ſein.
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