1. Promotionsordnung für die theologiſche Fakultät zu Gießen.
Anhang zur Promotionsordnung für die theologiſche Fakultät zu Gießen.
Zu§ 8.
Die Gebühren für die Promotion zum Lic. theol. einſchließlich der Koſten für den Druck des Diploms und den erforderlichen Staats⸗ ſtempel betragen 240 Mark.
Wenn der Bewerber vor der mündlichen Prüfung abgewieſen wird oder zurücktritt, ſo werden 140 Mark zurückgegeben. Wenn der Bewerber die mündliche Prüfung nicht beſteht, ſo werden 120 Mark zurückgegeben. Soll die mündliche Prüfung wiederholt werden, ſo ſind 120 Mark Ge⸗ bühren zu entrichten.
Rechnet die Fakultät die vor ihr beſtandene Fakultätsprüfung an Stelle der mündlichen Lizentiatenprüfung an, ſo werden 30 Mark zu⸗ rückgegeben.
Die Gebühren für die Promotion zum Dr. theol. einſchließlich der Koſten für den Druck des Diploms und den erforderlichen Staats⸗ ſtempel betragen 460 Mark, bei Bewerbern, die bereits den Lizentiaten⸗ grad beſitzen, 250 Mark.
Wünſcht der Bewerber ein Pergamentdiplom, ſo hat er dies dem Univerſitäts⸗Sekretär rechtzeitig mitzuteilen und an ihn die Koſten mit 15 Mark im voraus zu entrichten.
Zu F§ 16. Die Anzahl der an das Univerſitäts⸗Sekretariat abzuliefernden Abdrücke der Diſſertation iſt von der Fakultät auf 150 feſtgeſetzt worden.


