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wird eine eingehendere Bekanntſchaft mit den Grundlehren der Mor⸗ phologie, Anatomie und Phyſiologie der Pflanzen, ſowie mit den Prin⸗ zipien der Syſtematik erfordert.
Zur vollen Lehrbefähigung(vergl.§ 7, ²) in der Zoologie wird eine genauere Bekanntſchaft mit den Grundlehren der Anatomie und Phyſiologie der Thiere, ſowie mit den Prinzipien der Syſtematik erfordert.
4) Für jede Stufe der Lehrbefähigung in der Botanik und Zoologie iſt außerdem einige Uebung im Zeichnen von Pflanzen und Thierformen nachzuweiſen.
§ 24. 14. Philoſophie und Pädagogik.
Jeder Kandidat ohne Unterſcheidung des Studiengebietes muß eine überſichtliche Kenntniß der Geſchichte der Philoſophie beſitzen und ſich die genauere Kenntniß eines der wichtigeren philoſophiſchen Syſteme nach eigener Wahl angeeignet haben.
Außerdem müſſen ihm die wichtigſten logiſchen Geſetze und die Hauptthatſachen aus der empiriſchen Pſychologie bekannt ſein. Wer in der klaſſiſchen Philologie die Lehrbefähigung für alle Klaſſen darthun will, muß eine genauere Kenntniß der alten Philoſophie nachweiſen.
Ferner muß jeder Kandidat eine überſichtliche Kenntniß der Ge⸗ ſchichte der Pädagogik und genauere Bekanntſchaft mit der Entwickelung derſelben ſeit dem 16. Jahrhundert darthun und mit den weſentlichen Grundſätzen der Methodik vertraut ſein.
§ 25.
Allgemeine Beſtimmungen über die Höhe der Forderungen.
1) Zur Erwerbung der Lehrbefähigung für eine höhere Klaſſenſtufe iſt auf jedem Gebiete, auch wenn es in§§ 11—23 nicht ausdrücklich bezeichnet iſt, erforderlich, daß den für die niedere Klaſſenſtufe zu ſtellen— den Forderungen vollkommen entſprochen ſei.
2) Auf jedem Gebiete iſt nach dem Maße der Anſprüche an die wiſſenſchaftliche Ausbildung des Kandidaten von demſelben Bekanntſchaft mit den wichtigeren literariſchen Hülfsmitteln des Faches zu verlangen.
§ 26. Form der Prüfung. Die Prüfung iſt eine ſchriftliche und eine mündliche. Die ſchriftliche geht der mündlichen voraus. Die mündliche Prü⸗ ſung wird öffentlich abgehalten. § 27. Schriftliche Hausarbeiten. 1) Zu häuslicher Bearbeitung erhält jeder Kandidat erſtens eine Aufgabe aus dem philoſophiſchen oder pädagogiſchen Gebiete, zweitens


