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2) Für die oberen Klaſſen wird gefordert eingehendere Bekannt⸗ ſchaft mit der anorganiſchen Chemie und mit denjenigen Verbindungen auf dem Gebiete der organiſchen Chemie, welche für die Phyſiologie oder für die Technik von hervorragender Bedeutung ſind, ſowie Kennt⸗ niß der wichtigſten chemiſchen Theorien, Fertigkeit in der qualitativen und einige Uebung in der quantitativen Analyſe.
§ 22. 2. Mineralogie.
1) Für den mineralogiſchen Unterricht in den mittleren Klaſſen iſt erforderlich, daß der Kandidat ſich mit den am häufigſten vorkom⸗ menden Mineralien hinſichtlich der Kryſtallformen, der phyſikaliſchen Eigenſchaften und der chemiſchen Zuſammenſetzung, ſowie mit den Haupt⸗ lehren der Geognoſie bekannt gemacht hat.
2) Für die oberen Klaſſen wird eine eingehendere Kenntniß der Kryſtallographie, außerdem Bekanntſchaft mit den Hauptlehren der Geoögnoſie und Petrefaktenkunde und mit den wichtigſten geologiſchen Hypotheſen erfordert.
§ 23. 13. Botanik und Zoologie.
1) Für den botaniſchen Unterricht in den unteren Klaſſen iſt erforderlich eine auf eigene Anſchauung gegründete Kenntniß der häufiger vorkommenden Blüthenpflanzen aus der Heimath und beſonders charak⸗ teriſtiſcher Formen aus den fremden Erdtheilen und Bekanntſchaft mit den Grundlehren der Morphologie und der ſyſtematiſchen Anordnung der Pflanzen.
Für den zoologiſchen Unterricht in den unteren Klaſſen iſt er⸗ forderlich eine auf eigene Anſchauung gegründete Kenntniß der häufiger vorkommenden Wirbelthiere aus der Heimath, und beſonders charak⸗ teriſtiſcher Formen aus den fremden Erdtheilen, ſowie überſichtliche Be— kanntſchaft mit der ſyſtematiſchen Anordnung der Thiere.
2) Für den botaniſchen Unterricht in den mittleren Klaſſen wird eine eingehendere Bekanntſchaft mit den wichtigſten natürlichen Familien und ihrer geographiſchen Verbreitung, ſowie Kenntniß einzelner Ver⸗ treter der niederen Pflanzenwelt verlangt; außerdem muß der Kandidat einen Einblick in den Bau und das Leben der Pflanzen gewonnen haben.
Für den zoologiſchen Unterricht in den mittleren Klaſſen wird eine eingehendere Bekanntſchaft mit den wichtigſten Ordnungen der Wirbel⸗ und Gliederthiere und ihrer geographiſchen Verbreitung, ſowie Kenntniß einzelner Vertreter der übrigen Thierwelt verlangt; außerdem muß der Kandidat einen Einblick in den Bau und das Leben der Thiere gewonnen haben.
3) Zur vollen Lehrbefähigung(vergl.§ 7, ²) in der Botanik


