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Prüfungs-Ordnung für die juristische Fakultätsprüfung vom 21. Februar 1899 / [Großherzoglich Hessische Ludwigs-Universität zu Gießen, Juristische Fakultät]
Entstehung
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Farbkarte 13

gs⸗Ordnung

liſche Fakultätsprüfung

1 21. Februar 1809.

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ungen an der Landes-Univerſität finden am ſters ſtatt.

§ 2. ngs⸗-Kommiſſion beſteht unter dem Vorſitze u Fakultät aus den ordentlichen Profeſſoren rdentlichen Profeſſor der Staatswiſſenſchaften.

§ 3. in alle Angehörigen des deutſchen Reiches

ng an einem Gymnaſium des deutſchen n haben, s Semeſter an Univerſitäten Rechtswiſſenſchaft

lten ſind. von der unter 1 angegebenen Bedingung zoglichen Miniſterium des Innern erteilt

militäriſchen Dienſtjahres auf die Studienzeit

§ 4. ch um Zulaſſung zur Prüfung iſt während en Semeſters durch Anſchlag am ſchwarzen untmachung in der Darmſtädter Zeitung zu riſt bei dem Dekane der juriſtiſchen Fakultät

t der Kandidat die Adreſſe anzugeben, unter rrreichen können.