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Ordnung für die juristische Fakultätsprüfung vom 7. Juli 1891 / [Großherzoglich Hessische Ludwigs-Universität zu Gießen, Juristische Fakultät]
Entstehung
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Farbkarte 13

Ordnung für die Fakultätsprüfung

7* Juli 1891.

ifungen an der Landes⸗Univerſität finden am ers ſtatt. fungs⸗Kommiſſion beſteht unter dem Vorſitze

Fakultät aus den ordentlichen Profeſſoren

dentlichen Profeſſor der Staatswiſſenſchaften. den alle Angehörigen des Deutſchen Reiches

an einem Gymnaſium des deutſchen Reichs

Semeſter an Univerſitäten Rechtswiſſenſchaft

en ſind. n der unter 1 angegebenen Bedingung kann

niſterium des Innern und der Juſtiz erteilt

uch um Zulaſſung zur Prüfung iſt während Semeſters durch Anſchlag am ſchwarzen Brett ſung in der Darmſtädter Zeitung zu ver⸗ bei dem Dekane der juriſtiſchen Fakultät ein⸗

der Kandidat die Adreſſe anzugeben, unter eichen können.

beizulegen:

(§ 3 Ziff. 1),

niſſe ſämmtlicher Univerſitäten, bei welchen immatriculirt war. War derſelbe das letzte iner Anmeldung an der Landes⸗Univerſität kann er das Abgangszeugniß von derſelben