Farbkarte 13
Gedingungen zur Erlangung der en Doktorwürde
Univerſität Gießen.
bei der juriſtiſchen Fakultät erwerben will, hat 3 Geſuch bei dem Dekan der juriſtiſchen Fakultät
ſelben beizufügen:
ſchriebenes curriculum vitae, al⸗Maturitätszeugniß,
über mindeſtens 3jähriges Univerſitätsſtudium,
über die gegenwärtige Lebensſtellung.
licht zum deutſchen Reiche gehörigen Ländern können er Fakultät andere als die sub b und c bezeichneten ſchaftliche Vorbildung angenommen werden. lannten Schriftſtücken hat der Kandidat eine Ab⸗ n) aus dem Gebiete der Rechtswiſſenſchaft vorzu⸗
mdeutſcher oder lateiniſcher Sprache geſchrieben ſein. Diſſertation die ſchriftliche Verſicherung an Eidesſtatt e Diſſertation ſelbſt ausgearbeitet und dabei keine hm anzugebende Beihülfe genoſſen hat. hiſſertation kann eine ſchon früher veröffentlichte ciftſtelleriſche Leiſtung des Kandidaten treten. für genügend erklärt worden, ſo hat ſich der Kan⸗ en Prüfung zu unterziehen. Dieſelbe erſtreckt ſich Rechtswiſſenſchaft, findet öffentlich in deutſcher zuert 2 bis 3 Stunden. Die Fakultät kann auf didaten, welcher vor ihr die juriſtiſche Fakultäts⸗ Prüfungsordnung vom 7. Juli 1891 beſtanden s die Cenſur II(„ſehr gut“) erhalten hat, die rlaſſen.


