1.
Vedingungen zur Erlangung der
juriſtiſchen Doktorwürde
an der Aninerſität Gießen.
Wer den Doktorgrad bei der juriſtiſchen Fakultät erwerben will, hat ein darauf bezügliches Geſuch bei dem Dekan der juriſtiſchen Fakultät einzureichen und demſelben beizufügen:
a) ein ſelbſt geſchriebenes curriculum vitae,
b) ein Gymnaſial⸗Maturitätszeugniß,
c) ein Zeugniß über mindeſtens 3jähriges Univerſitätsſtudium,
d) ein Zeugniß über die gegenwärtige Lebensſtellung. Von Kandidaten aus nicht zum deutſchen Reiche gehörigen Ländern können nach dem Ermeſſen der Fakultät andere als die sub b und c bezeichneten Zeugniſſe über wiſſenſchaftliche Vorbildung angenommen werden.
. Mit den unter 1 genannten Schriftſtücken hat der Kandidat eine Ab⸗
handlung(Diſſertation) aus dem Gebiete der Rechtswiſſenſchaft vorzu⸗ legen. Dieſelbe muß in deutſcher oder lateiniſcher Sprache geſchrieben ſein. Der Kandidat hat der Diſſertation die ſchriftliche Verſicherung an Eidesſtatt beizufügen, daß er die Diſſertation ſelbſt ausgearbeitet und dabei keine andere als die von ihm anzugebende Beihülfe genoſſen hat.
An die Stelle der Diſſertation kann eine ſchon früher veröffentlichte Abhandlung oder ſchriftſtelleriſche Leiſtung des Kandidaten treten.
. Iſt die Diſſertation für genügend erklärt worden, ſo hat ſich der Kan⸗
didat einer mündlichen Prüfung zu unterziehen. Dieſelbe erſtreckt ſich auf alle Zweige der Rechtswiſſenſchaft, findet öffentlich in deutſcher Sprache ſtatt und dauert 2 bis 3 Stunden. Die Fakultät kann auf Anſuchen einem Kandidaten, welcher vor ihr die juriſtiſche Fakultäts⸗ prüfung gemäß der Prüfungsordnung vom 7. Juli 1891 beſtanden und dabei mindeſtens die Cenſur II(„ſehr gut“) erhalten hat, die mündliche Prüfung erlaſſen.


